Mit Abstand und Maske: Stadt Peine gibt Hygienekonzept für die Wahlen bekannt

Damit solle das Infektionsrisiko minimiert werden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Marc Angerstein

Peine. Die Stadt Peine hat in einer Pressemitteilung ihr Hygienekonzept für die kommende Kommunalwahl am Sonntag bekannt gegeben. Sollte sich die Lage nicht ändern, wird dieses Konzept auch für die Bundestagswahlen und gegebenenfalls für die Stichwahlen am 26. September gelten. Mit diesem solle das Infektionsrisiko in den Wahllokalen gering gehalten werden.


Die Kommunen des Landkreises weisen in ihrer Pressemitteilung darauf hin, dass in allen Wahllokalen die generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske als Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, gilt. Ausgenommen von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske seien Personen, denen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und dies durch ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können. Auch begleitende Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres seien von der Verpflichtung zum Tragen einer solchen Bedeckung ausgenommen. Ferner dürfe diese für die Dauer einer Identitätsfeststellung kurzzeitig abgenommen werden.

Auch die bekannten Abstandsregeln gälten in den Wahllokalen, sodass eineinhalb Meter Abstand bewahrt werden müsse. Doch auch hier gebe es Ausnahmen: Hilfspersonen, die Wähler unterstützen. Personen, die den Wahlraum betreten, sollen sich zudem die Hände desinfizieren, so die Stadt. Bei zeitweisem Andrang könne der Zutritt zum Wahllokal kurzzeitig verwehrt werden, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Wie die Stadt mitteilt, werden die Wähler dazu angehalten, neben ihren benötigten Dokumenten auch eine Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen. Auch werde gebeten, einen eigenen Stift mitzubringen, um die Ansteckungsgefahr weiter zu mindern.

Wählen bei Krankheit und Quarantäne


Personen, die selbst Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen, sich in einer Quarantäne befinden oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, sollten nicht im Wahllokal wählen, so die Stadt. Stattdessen könnten auch am Wahltag noch bis um 15 Uhr Briefwahlunterlagen bei der für die Briefwahl zuständigen Stelle der Gemeinde beantragt werden, nicht jedoch im Wahllokal. Die Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen könne durch eine schriftlich bevollmächtigte dritte Person erfolgen. Der Wahlbrief müsse dann am Wahltag bis um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle der Gemeinde abgegeben werden. Auch hier dürfe er nicht im Wahllokal abgegeben werden.

Die Gemeinden und die Stadt im Landkreis Peine hätten sich für ihre Hygienekonzepte an der aktuellen, bis zum 22. September geltenden niedersächsischen Corona-Verordnung orientiert. Sollte sich die Rechtslage für die Bundestagswahlen ändern, würden die Wähler informiert werden.


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