Peine. Wie die Landkreisverwaltung berichtet, wurden in der vergangenen Woche bei einer kreisweiten Kontrolle von Gastronomiebetrieben eine Vielzahl von Verstößen festgestellt. Auf die Betreiber kommen nun empfindliche Strafen zu.
In der vom Landkreis organisierten und koordinierten Aktion der Ordnungsämter der Stadt und des Landkreises Peine und der Polizei wurden 47 Gastronomiebetriebe auf Einhaltung der gültigen Coronaregeln überprüft. Dabei wurden 48 Verstöße festgestellt, teilt Landkreissprecherin Katja Schröder mit. Es sei auch vorgekommen, dass in einigen Betrieben sogar Mehrfachverstöße erkannt wurden.
"Bei den Kontrollen haben die Kolleginnen und Kollegen nur wenige Gastronomen angetroffen in deren Betrieben es keine Gründe zur Beanstandung gab", erklärt die stellvertretende Kreissprecherin weiter. Die Ordnungskräfte stellten teilweise eklatante Verstöße gegen die geltende Rechtslage fest. "Noch Ende Juli haben wir die Regeln für die Gastronomie auf unseren Social Media-Kanälen, unserer Internetseite sowie in den örtlichen Medien ausführlich dargelegt. Dennoch wurden fast 50 Verstöße landkreisweit festgestellt", zeigt sich die stellvertretende Kreissprecherin erschrocken und kündigt umfangreiche Nachkontrollen in den kommenden Wochen an. "In einigen Betrieben wurden sogar Mehrfachverstöße gegen die Coronaverordnung des Landes erkannt", so Katja Schröder weiter.
Hohe Strafen für Betreiber
Am Ende der von 14 bis 22 Uhr durchgeführten Aktion, bei der insgesamt zehn Mitarbeiter der drei Behörden eingesetzt waren, wurden 47 verschiedene Gastronomiebetriebe aufgesucht und kontrolliert. Neben Speiselokalitäten haben auch Cafes, Bars, Kneipen sowie Dönerläden im gesamten Landkreis Peine unangekündigten Besuch der Ordnungshüter bekommen.
Es hätten nur zehn der kontrollierten Betriebe alle geltenden Coronaregeln eingehalten. Alle anderen Gastronomen müssen nun mit unangenehmer Post aus dem Kreishaus rechnen. "Insgesamt wurden 48 Verstöße festgestellt", teilt Katja Schröder mit. Die Gastronomen müssen sich nun auf hohe Bußgelder einstellen. Für die mangelhafte Dokumentation der Personalien wird ein Bußgeld zwischen 500 und 2.000 Euro festgesetzt. Ein fehlendes Hygienekonzept kann sogar ein Bußgeld zwischen 1.000 und 3.000 Euro nach sich ziehen,
Unter den Verstößen waren in der Regel die mangelnde Dokumentation der Kontaktdaten der Gäste und vor allem immer wieder fehlende Hygienekonzepte. "Die Tatsache, dass immer noch einige Gaststätten keine Hygienekonzepte vorhalten, hat die Kontrolleure besonders überrascht. Immerhin müssen die Gastronomiebetriebe schon seit der Wiedereröffnung nach dem Lockdown ein solches Hygienekonzept haben", zeigt sich Schröder erstaunt.
Auch die Aussage einiger Gastwirte, man dokumentiere die Kontaktdaten von vollständig geimpften Gästen nicht, stößt im Kreishaus auf Unverständnis. "Die vollständige und korrekte Dokumentation der Kontaktdaten aller Gäste ist für eine funktionierende Kontaktnachverfolgung von elementarer Wichtigkeit", wiederholt die Pressesprecherin den Appell des Landkreises von Ende Juli an die Gäste und Gastronomen. "Es liegt allein in der Verantwortung der Gastwirte und Restaurantbetreiber, dass jeder Gast seine korrekten und vollständigen persönlichen Daten bei einem Gastronomiebesuch hinterlässt", sie erneut klar.
Zudem seien immer wieder Verstöße gegen das Abstandsgebot durch die Ordnungskräfte festgestellt worden. Die aufgestellten Tische wiesen keinen Mindestabstand auf. Oftmals erklärten die Wirte dazu, dass sie dachten, dass aufgrund der niedrigen Inzidenzzahlen auch der Mindestabstand nicht mehr eingehalten werden müsse. "Selbstverständlich muss die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen den unabhängig voneinander kommenden Gästen auch weiterhin eingehalten werden", erläutert Schröder, die dazu weiter ausführt, dass gerade die Einhaltung des Mindestabstandes vor der Verbreitung des Coronavirus schütze.
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