Peine. regionalHeute.de fragte bei der Stadtverwaltung nach, zu welchen Zeiten die Bürger der Eulenstadt Ruhe halten müssen. Hintergrund: In Braunschweig hat der Stadtrat die Nachtruhe per Verordnung von 22 Uhr auf 20 Uhr vorverlegt.
Die Stadt hat folgende Verordnung erlassen:
Sonntagsruhe (Sonn- und Feiertage)
Mittagsruhe (werktags von 13 bis 15 Uhr)
Nachtruhe (werktags von 22 bis 7 Uhr).
Während der Ruhezeiten sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe und Erholung Unbeteiligter stören. Als ruhestörende Tätigkeiten gelten insbesondere
a) der Gebrauch von Rasenmähern und sonstigen motorbetriebenen Gartengeräten
b) Bohren, Sägen, Schleifen, Fräsen, Schreddern, Hämmern, Stemmen und Holzhacken
"Änderungsbedarfe sind nicht bekannt", teilt Stadtsprecherin Petra Neumann mit.