Peine. Der Senioren- und Pflegestützpunkt im Landkreis Peine bietet in seinen Räumen, Winkel 31 in Peine, einen Kinaesthetics-Kurs für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche an. Das teilt der Landkreis in einer Pressinformation mit.
Die Pflege und Unterstützung eines Angehörigen in der häuslichen Umgebung bringt Menschen oft an ihre körperlichen und psychischen Grenzen. Ebenso belastend sei es für den Kranken zu erfahren: Ich kann das alles nicht mehr alleine! Menschen, die Angehörige oder Freunde in häuslicher Umgebung pflegen und unterstützen, bewältigen in ihrem Alltag oft große Herausforderungen. Sie führen ihr eigenes Leben und helfen gleichzeitig dem pflegebedürftigen Menschen. Selbst alltägliche Aktivitäten, wie Bewegen im Bett, waschen, anziehen oder Aufstehen und Umsetzen in den Stuhl, sind oft mit großer Anstrengung verbunden. Diese Doppelrolle kann leicht zu einer Überforderung werden und die Gesundheit aller Beteiligten beeinträchtigen. So der Landkreis.
Schwerstarbeit für Pflegende
Vor allem in der Pflege solle der Grundsatz „Bewegen statt Heben“ stehen, denn hierbei handele es sich oft um eine kräftezehrende und auch körperliche Schwerstarbeit. Das zentrale Thema von Kinaesthetics sei die Auseinandersetzung mit der eigenen Bewegung in alltäglichen Situationen. Im Grundkurs Kinaesthetics für pflegende Angehörige lernen die Teilnehmenden sich wirkungsvoll zu entlasten, rückengerecht zu arbeiten und gleichzeitig ihre Angehörigen zu fördern und zu unterstützen. Ohne Stress, ohne Angst und ohne Schmerz.
Der kostenfreie Kurs beinhalte fünf Treffen und findet jeweils mittwochs von 14 bis 18.15 Uhr am 13., 20. und 27. Oktober sowie am 10. und 17. November statt. Bequeme Kleidung, warme Socken und eine Decke sind mitzubringen. Für weitere Informationen und die Anmeldung steht der Senioren- und Pflegestützpunkt im Landkreises Peine unter der Rufnummer 05171 / 401-9100 zur Verfügung.
Die aktuellen Regeln der niedersächsischen Corona-Verordnung sind einzuhalten. Zudem wird um die Einhaltung der 3G-Regel gebeten. Sollte die Teilnehmerzahl inklusive Dozentin 25 Personen überschreiten, ist die 3G-Regel zwingend anzuwenden.
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