Quarantänebefreiung durch vollständigen Impfschutz möglich

Bestimmte Voraussetzungen müssen dafür jedoch erfüllt werden.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Peine. Wie der Landkreis Peine am Mittwoch mitteilte, können sich vollständig geimpfte Personen als Kontaktpersonen zu Covid-19-Positiven oder auch als Reiserückkehrer aus Hochinzidenzgebieten von der Quarantänepflicht befreien lassen.


Um eine Befreiung von der Quarantänepflicht zu erhalten, gibt es drei Möglichkeiten:
- Sie haben ein digitales Impfzertifikat und senden uns dies per E-Mail zu.
- Sie haben die Impfbescheinigung vom Impfzentrum oder der Apotheke mit einem QR-Code und senden uns diese Bescheinigungen per E-Mail zu.
- Die Impfung/en sind „nur“ im Impfdokument (Impfpass oder Impfersatzbescheinigung) eingetragen: Sie senden uns vorab eine Kopie des Impfdokumentes per E-Mail zu, das Original-Impfdokument muss dann aber zusammen mit einem Lichtbildausweis (möglichst Personalausweis/Reisepass) unverzüglich nach individueller Terminabsprache im Gesundheitsamt Peine, Maschweg 21, 31224 Peine vorgelegt werden.

Die Vorlage von Impfbescheinigungen kann per Email an folgende Adressen erfolgen:
-bei Kontaktpersonen an gesundheit@landkreis-peine.de und bei
-Reiserückkehrern an verwaltung@landkreis-peine.de

Als Betreff bitte eintragen: Impfdokument und den vollständigen Namen. Wichtig: Reiserückkehrer können diese Möglichkeiten auch vor Antritt ihres Urlaubes in Anspruch nehmen.


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