Peine. Nach eingehender Prüfung durch das städtische Amt für Bildung und Kultur habe Bürgermeister Klaus Saemann jetzt entschieden, dass in Krippen betreute Kinder auch nach dem Erreichen des dritten Lebensjahres in ihrer Einrichtung verbleiben könnten, bis in der betreffenden Einrichtung ein Platz im Kindergarten frei werde, so die Stadt in einer Pressemitteilung.
„Kein Elternteil möchte sein Kind temporär aus einem gewachsenen Betreuungsprozess herauslösen, um es kurze Zeit später dort möglicherweise wieder eingliedern zu müssen“, sagt Saemann, „der Wunsch der Eltern ist es deshalb in aller Regel vielmehr, dass die Einrichtung bei einem Wechsel von der Krippe in den Regelbereich nicht gewechselt werden muss. Diesem kommen wir jetzt nach.“
Hintergrund sei die Zuweisung von Kindergartenplätzen für Kinder, die im Laufe des Kita-Jahres ihr drittes Lebensjahr vollenden. Sofern nicht unmittelbar ein Regelplatz in der betreffenden Einrichtung zur Verfügung gestanden habe, habe die Betreuung bislang übergangslos in der jeweiligen Krippe erfolgt, wobei von den Eltern weiterhin der Krippenbeitrag gezahlt werden musste. Mit der Beitragsfreiheit seien die Eltern jedoch von diesen Zahlungsverpflichtungen entbunden, sodass der Rat im vergangenen Jahr ein verändertes Aufnahmeverhalten festgelegt hatte, das eine flexiblere Platzvergabe zuließ.
Rückgänge der Gebühreneinnahmen seien zu erwarten
Krippenkindern wurde nun nach Vollendung des dritten Lebensjahres in jedem Falle ein Platz in einem städtischen Kindergarten zugewiesen, selbst wenn dieser nicht zur Wunscheinrichtung zählt. Hiergegen habe sich verstärkt der Unmut aus der Elternschaft geregt, dem mit Saemanns Entscheidung nun entgegen gewirkt werde. „Wir hatten nur zwei Möglichkeiten“, sagt Amtsleiter Henrik Kühn, „entweder behalten wir bei unserem Handeln verstärkt die Versorgungsquote und die Gebührenkalkulation im Blick oder wir orientieren uns maßgeblich an den Interessen der betroffenen Eltern und Kinder. Wenn wir zum einen aus der Krippe ausscheidende Kinder stadtweit auf Regelgruppen verteilen können, haben wir zum anderen die Möglichkeit, die freiwerdenden Krippenplätze wieder unmittelbar zu vergeben. Damit würden wir insbesondere den Eltern gerecht werden, die auf einen Krippenplatz warten.“ So sei bislang verfahren worden. „Wenn wir nun die Kinder weiterhin kostenfrei in der Krippe belassen, könnten zwar möglicherweise Eltern auf der Krippenliste das Nachsehen haben, weil eigentlich freie Plätze blockiert werden. Zudem wird der Haushalt der Stadt wegen der Gebührenverluste belastet – dennoch haben wir bei der Abwägung erkannt, dass der pädagogische Ansatz im Vordergrund stehen sollte und es sich hier um eine Entscheidung im Sinne der zu betreuenden Kinder handelt“, begründet Kühn die Empfehlung des Amtes Bildung/Kultur an den Bürgermeister.
Die zu erwartenden Rückgänge bei den Gebühreneinnahmen seien nicht unerheblich: Bis Ende Juli kalkuliere man im Rathaus mit einem Betrag von rund 50.000 Euro. Ein Gremienbeschluss indes sei nicht erforderlich. Das Vorgehen sei durch die bestehende Satzungs- und Rechtslage abgedeckt, sodass nach der nun erfolgten Entscheidung von Bürgermeister Saemann unmittelbar mit der Umsetzung begonnen wurde.
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