Peine. Die Regentage gehen langsam zu Ende. Zeit, den Sattel wieder trocken zu wischen und umweltverträglich zur Schule oder zur Arbeit zu fahren. Leider ist es oft nicht damit getan, sich nur den Sattel anzusehen.
An ein Rad, das im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden soll, knüpft der Gesetzgeber einige Forderungen: Neben den funktionstüchtigen Bremsen, eine für das Vorderrad und eine für das Hinterrad, müssen am Rad ein weißer Reflektor nach vorne und zwei rote Reflektoren nach hinten fest angebaut sein. Der Scheinwerfer und das Rücklicht können dynamo- oder batteriebetrieben sein, müssen im Fall von "Stecklichtern" funktionstüchtig mitgeführt werden. Weiterhin sind je zwei Reflektoren in den Pedalen und je ein Paar Speichenreflektoren in den Rädern vorgeschrieben. Die Speichenreflektoren können dabei jedoch durch die umlaufenden reflektierenden Streifen in der Reifenflanke ersetzt werden. Zu guter Letzt muss sich noch eine Klingel am Rad befinden.
Auch Radfahrer müssen die Straßenverkehrsordnung kennen. Symbolbild. Foto: Max Förster
Danach sollte sich jeder Radfahrer wieder vor Augen führen, dass auch für ihn bestimmte Regeln aus der Straßenverkehrsordnung gelten. Zunächst einmal haben Radfahrer den ausgewiesenen Radweg oder, wenn nicht vorhanden, die Fahrbahn zu benutzen. Der Fußweg ist, mit Ausnahme von Rad fahrenden Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, nur für Fußgänger da. Der Zebrastreifen oder auch Fußgängerüberweg ist eine Querungshilfe für Fußgänger. Möchte ein Radfahrer die Vorteile des Überweges für sich in Anspruch nehmen, hat er vor dem Überweg abzusteigen und sein Rad zu schieben.
Und dann gibt es auch noch das Rechtsfahrgebot, das allgemein und im Besonderen auch für Radfahrer gilt. Nur wenn ein gekennzeichneter und beschilderter Radweg für beide Richtungen ausgewiesen ist, darf vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden.
Im Jahr 2015 gab es in Stadt und Landkreis Peine 110 registrierte Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung. Dabei wurden 92 Radfahrer leicht und schwer verletzt. Bei 27 der verletzten Radfahrern wurde bei der Unfallaufnahme festgestellt, dass sie Verursacher der Verkehrsunfälle waren. Bei den verbleibenden 65 verletzten Radfahrern konnten jedoch in 20 Fällen ebenfalls Regelverstöße festgestellt werden, elfmal wurde der linke Radweg , fünfmal auf dem linken Fußweg gefahren und dreimal fuhren die Radfahrer über dem Fußgängerüberweg. Ein Radfahrer wurde von einem Auto gestreift und verletzt, nachdem er den vorhandenen Radweg nicht genutzt hatte.
Abschließend sollte jeder Radfahrer seine "Ausrüstung" kritisch überprüfen. In der heutigen Zeit sollte ein Fahrradhelm nicht mehr tabu sein, auch eine helle reflektierende Kleidung kann wesentlich zur Sicherheit der Radfahrer beitragen.
Interessierte Bürger können sich am 25.06.2016, in der Zeit von 10 bis 15 Uhr, in der Jugendverkehrsschule, Emil-Werner-Baule-Weg 7, 31224 Peine, rund um das Thema "Radfahren" informieren.
Für Rückfragen steht bei der Polizei in Peine Herr Ahrens, Telefon 05171/999-0 zur Verfügung.
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