Spiel- und Sportplätze unter Auflagen wieder frei

Zur weiteren Eindämmung des Coronavirus gilt die Öffnung der Spiel- und Sportplätze nur unter folgenden Auflagen.

Die städtischen Sportplätze sind wieder freigegeben. Symbolbild.
Die städtischen Sportplätze sind wieder freigegeben. Symbolbild. | Foto: Stadt Peine

Peine. Für die Wiedereröffnung der städtischen Sport- und Spielplätze gelten besondere Schutzmaßnahmen. Dies berichtet die Stadt Peine.


Die städtischen Plätze stehen unter folgenden Voraussetzungen für eine Nutzung wieder zur Verfügung:

- Die Nutzung der Spielplätze von Kindern bis zum 12. Lebensjahr darf nur unter Aufsicht einer volljährigen Person erfolgen.
- Der Nutzungsumfang der Freisportanlagen erfolgt im Rahmen der bestehenden Verträge mit dem jeweiligen Sportverein.
- Die vom DOSB entwickelten „10 Leitplanken“ sind zwingend einzuhalten
(Diese haben die Sportvereine vom Kreissportbund Peine erhalten).
- Die Umkleidekabinen sowie die Nassbereiche der Sporthäuser und Sporthallen bleiben für eine Nutzung geschlossen, ebenso mögliche vorhandene Gemeinschaftsräume.
- Die Toiletten der Sporthallen/Sporthäuser können nur genutzt werden, wenn diese räumlich separat angeordnet sind und ohne ein Betreten der Umkleidekabine erreicht werden können.
- Die Hygienevorschriften sind einzuhalten.
- Zur Rückverfolgung von Infektionsketten wird allen Sportvereinen das Führen von Teilnehmerlisten empfohlen.
- Die strenge Einhaltung des vorgegebenen Rahmens obliegt den jeweiligen Übungsleitern der Sportvereine.


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