Stadt gewährt gewerbesteuerliche Erleichterungen

Die Stadt Peine informiert, dass formlos schriftliche Stundungsanträge für offene Forderungen gestellt werden können. Im Einzelfall können Gewerbesteuer-Vorauszahlungen auch niedriger festgesetzt werden.

Die Stadt Peine übernimmt die von dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport empfohlene Handlungsweise zur Stundung von Gewerbesteuerzahlungen und zur Senkung von Vorauszahlungen (Symbolbild).
Die Stadt Peine übernimmt die von dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport empfohlene Handlungsweise zur Stundung von Gewerbesteuerzahlungen und zur Senkung von Vorauszahlungen (Symbolbild). | Foto: Pixabay

Peine. Die Stadt Peine übernimmt die von dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport empfohlene Handlungsweise zur Stundung von Gewerbesteuerzahlungen und zur Senkung von Vorauszahlungen, um nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen zu entlasten und zu unterstützen. Darüber informiert die Stadt Peine.


Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen beschlossen. Bürgermeister Klaus Saemann: „Die Corona-Krise hat in vielen Bereichen zu erheblichen Einschränkungen geführt. Davon betroffen sind insbesondere Unternehmen, so auch die in unserer Stadt. Wir wollen helfen! Die Wirtschaft ist für die Politik und die Verwaltung ein starker und verlässlicher Partner. Und das zeigen wir jetzt auch.“

Wie unterstützt die Stadt?


Dazu Finanzdezernent Christian Axmann: „Konkret bedeutet das, dass formlos schriftliche Stundungsanträge für offene Forderungen gestellt werden können. Der Zusammenhang zwischen fehlender Liquidität und der Corona-Krise muss aber plausibel dargelegt werden und wird einzelfallbezogen geprüft.“ Pauschal die Krise als Grund anzugeben, sei nicht ausreichend. Stadtrat Christian Axmann weiter zu den Rahmenbedingungen: „Eine Stundung wird längstens bis Ende dieses Jahres gewährt. Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet.“

Schnellstmögliche Bearbeitung der Anträge


Axmann: „Wir bitten aber schon jetzt um Verständnis, wenn es im Einzelfall etwas länger dauert, als sich die oder der Steuerpflichtige vorgestellt hat. Wir sind um schnelle Bearbeitung bemüht. Aber auch für uns ist dies eine besondere Situation. Jeder Fall ist anders und bedarf einer individuellen Betrachtung.“

Niedrigere Steuer-Vorauszahlungen möglich


Im Einzelfall können Gewerbesteuer-Vorauszahlungen auch niedriger festgesetzt werden, falls wegen der Corona-Krise eine Gewinnminderung prognostiziert wird und die Stadt Peine berechtigt ist, die Vorauszahlungen anzupassen. „Auch hier ist ein formloser schriftlicher Antrag des oder der Steuerpflichtigen erforderlich, in dem die Betroffenheit und das Ausmaß der wirtschaftlichen Schwierigkeit dargelegt werden“, so der Finanzdezernent abschließend.


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