Stederdorf. Die Stadt will die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauvorhaben am Ortsrand in Höhe "Zum Rohrkamp" schaffen. Der Ortsrat wird sich am kommenden Montag mit der Angelegenheit befassen.
Die Ortsdurchfahrt K20 würde in diesem Bereich zu einer innerörtlichen Straße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h „herabgestuft“. Dies ginge einher mit dem Wegfall der straßenparallelen Bauverbotszone, der Option Baugrundstücke direkt von der K20 zu erschließen sowie der Notwendigkeit einen beidseitigen Geh- und Radweg mit Beleuchtung anzulegen.
"Die Stadt Peine ist bestrebt, ein an den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung orientiertes Angebot an Wohnformen bereitzustellen, beziehungsweise zu schaffen", meint die Verwaltung dazu. Dementsprechend werde Wohnbauland in den
Ortschaften bedarfsgerecht entwickelt. Die vorhandenen Baulücken und Leerstände in den einzelnen Ortschaften seien zu großen Teilen nicht am Markt verfügbar und stünden für eine integrierte, kleinteilige Siedlungsentwicklung im Bestand nur sehr eingeschränkt zur Verfügung.
Die Stadt hat die Möglichkeit Baugrund zu erwerben
Die Stadt hat die Möglichkeit, Baugrund im Ort zu erwerben, somit ergibt sich hier für die Verwaltung die Möglichkeit, die im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Peine 2025“ (ISEK) mittel- und langfristig angestrebte Wohnbaulandentwicklung auch in Stederdorf fortzusetzen.
Weiter meint die Verwaltung: "Die Ortschaft Stederdorf ist ein gesamtstädtischer Siedlungsschwerpunkt. Durch die verkehrsgünstige Lage zur Bundesautobahn 2 ist die Ortslage auch für Pendler von Interesse. Die Nachfrage nach Baugrundstücken ist entsprechend anhaltend hoch. Mit der Planung wird dieser Nachfrage entsprochen."
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