Stallpflicht für Geflügel wird teilweise aufgehoben


Stallpflicht für Geflügel im Landkreis teilweise wieder aufgehoben. Foto: istockphoto.com/monticelllo
Stallpflicht für Geflügel im Landkreis teilweise wieder aufgehoben. Foto: istockphoto.com/monticelllo | Foto: istockphoto.com/monticelllo

Peine. Ab Donnerstag gilt eine teilweise Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel. Allerdings bleibt die Stallpflicht in vielen Gebieten mit hohem Wildvögelaufkommen weiterhin bestehen.


Für Teile des Kreisgebiets hat unser Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung auf Basis einer neuen Risikobewertung jetzt ein Ende der Stallpflicht für Geflügel verfügt. Die neue Regelung gilt ab dem kommenden Donnerstag, den 16. Februar.
In den so genannten avifaunistisch wertvollen Gebieten mit einer hohen Anzahl an Wild- und Zugvögeln und den Bereichen, in denen bereits bei Wildvögeln das Geflügelpestvirus nachgewiesen wurde, bleibt die Stallpflicht hingegen bestehen. Im Landkreis Peine sind hiervon – mitunter nur teilweise - betroffen:
• Adenstedt, Groß Bülten,
• Köchingen, Wierthe, Sonnenberg, Groß Gleidingen,
• Eixe, Vöhrum, Telgte,
• Handorf, Rosenthal, Berkum, Bülten, Klein Ilsede und
• Woltwiesche, Lengede, Vallstedt.

Grundlage für die neuen Regelungen ist ein aktueller Erlass des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums sowie eine erneute Risikobewertung durch die hiesige Veterinärbehörde.
Für aufgestalltes Geflügel gelten weiterhin in besonderem Maße die bekannten Bio-Sicherheitsmaßnahmen.
Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.landkreis-peine.de


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