Standesamtliche Trauungen: Diese Regeln gelten für Paare in Peine

Auf einen Sektempfang müsse verzichtet werden.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Peine. Aufgrund der allgemeinen Lockerungen der Corona-Regeln durch stark zurückgehende Inzidenzzahlen, kann auch die Stadt Peine wieder standesamtliche Trauungen mit mehr Menschen anbieten. Dabei gilt es jedoch noch immer einige Regeln einzuhalten, wie die Stadt Peine berichtet.


Demnach seien im Standesamt Peine an der Woltorfer Straße neun Gäste inklusive Trauzeugen zugelassen. Aus Dokumentationspflichten erfolge eine Abfrage nach vollständig geimpften Personen mit Impfnach- weis (zweite Impfung + 14 Tage), Genesenen mit geeignetem Nachweis und den Kontaktdaten aller anwesenden Gäste. Während der Trauung müssten alle Gäste eine medizinische Maske tragen.

Nach vorheriger Absprache mit der Standesbeamtin dürfe während der Trauung im Trauzimmer fotografiert werden, wobei der Fotograf bei der Anzahl der Gäste mitgezählt werde. Tonbildaufnahmen (Video) seien nicht möglich. Die bekannten AHA-Regeln seien weiterhin zu beachten. Zudem sei die Trauung auf die reine Amtshandlung beschränkt, weshalb die Zeremonie in der Regel nicht länger als zehn bis 15 Minuten dauere. Nach der Trauung sollte das Traupaar und die Gäste den Bereich des Trauzimmers und das Gebäude zügig verlassen.

Sektempfang nicht möglich


Auf einen Sektempfang, gemeinsames Singen oder andere Traditionen müsse zunächst weiterhin verzichtet werden. Die Standesämter müssten die Entscheidung, wie viele Personen neben dem Brautpaar und dem Standesbeamten zugelassen werden, individuell treffen. Je nachdem wie groß die Trauräume und die örtlichen Gegebenheiten sind, könne sich die maximale Anzahl der Personen von Standesamt zu Standesamt unterscheiden.


Die Hygienestandards und Abstandsregelungen müssten einhaltbar sein. Nähere Informationen gebe es beim Standesamt der Stadt Peine im Bürgerbüro, Kantstraße 5, 31224 Peine. Telefon: 0 51 71 / 49 490