Testpflicht und Quarantäne: Was Reiserückkehrer wissen sollten

Relevant für die nötigen Maßnahmen bei der Rückkehr ins Bundesgebiet ist die Einstufung des jeweiligen Landes durch das Robert-Koch-Institut.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Region. Für Reisende sind bei Rückkehr aus dem Ausland weiterhin besondere Vorsichtsmaßnahmen und Regelungen im Hinblick auf die Corona-Pandemie zu beachten. Darüber informiert der Landkreis Peine in einer Pressemitteilung. Die Regeln gelten aber auch in den anderen Landkreisen und Städten der Region.


Relevant für die nötigen Maßnahmen bei der Rückkehr ins Bundesgebiet ist die Einstufung des jeweiligen Landes durch das Robert-Koch-Institut (RKI) zum Zeitpunkt der Einreise. Unterschieden wird zwischen Risikogebieten (Einreiseanmeldung, Testpflicht, zehntägige Quarantänepflicht mit Verkürzungsmöglichkeit ab dem ersten Tag nach der Einreise), Hochinzidenzgebieten (Einreiseanmeldung, Testpflicht, zehntägige Quarantänepflicht mit Verkürzungsmöglichkeit ab dem fünften Tag nach der Einreise) und Virusvariantengebieten (Einreiseanmeldung, Testpflicht, grundsätzlich 14-tägige Quarantäne ohne Verkürzungsmöglichkeit, Beförderungsverbot).

Die jeweils tagesaktuelle Einstufung ist auf den Internetseiten des RKI zu finden. Sollte das Reiseland zu keiner der drei Länderkategorien gehören, sind bis auf die Testpflicht bei Einreise mit dem Flugzeug keine weiteren Maßnahmen notwendig.

Die jeweiligen Verpflichtungen ergeben sich aus der Corona-Virus-Einreiseverordnung des Bundes in der jeweils aktuell gültigen Fassung, welche auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums zu finden ist.

Weitergehende Informationen sind auch auf der Homepage des Landkreises Peine unter www.landkreis-peine.de erhältlich. Fragen rund um das Thema Reiserückkehr können per E-Mail an fd35-verwaltung@landkreis-peine.de gerichtet werden.


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