Tiermessies treiben auch bei uns ihr Unwesen

von Frederick Becker


Im Helmstedt hat man leidige Erfahrung mit Tierhortern. Symbolfoto: Max Förster
Im Helmstedt hat man leidige Erfahrung mit Tierhortern. Symbolfoto: Max Förster | Foto: Max Förster

Landkreis Helmstedt. Tierhortung, das krankhafte Sammeln und Halten von Haustieren, sorgt, wenn sie ans Licht der Öffentlichkeit kommt, für Entsetzten. Die Tiere leben meist im Elend. Auch die Mitarbeiter des für unseren Landkreis zuständigen Veterinäramtes haben mit solchen Fällen zu tun - und der rechtliche Umgang mit den Tiersammlern ist schwierig.


regionalHeute.de sprach mit Dr. Hans-Jürgen Thoms, dem Leiter Veterinärwesen und Verbraucherschutz, über Fälle im Landkreis Helmstedt. Er kann von einem Fall berichten, in dem ein Mann 300 Kaninchen und Meerschweinchen hielt und sich nach einem Haltungsverbot dem amtlichen Zugriff durch Flucht nach Sachsen-Anhalt entzog.

Es sei nicht auszuschließen, dass es weitere Fälle gibt, die den Behörden noch nicht bekannt sind. Denn oft werden sie erst durch Hinweise aus der Bevölkerung oder schlichten Zufall auf Tiermessies aufmerksam.

Wenn sich erstmal, wie in dem beschriebenen Fall, hunderte Tiere angesammelt haben, ist Transport und Unterbringung laut Thoms sehr schwierig. Die Tiere seien auch oft verwahrlost und bräuchten intensive medizinische Betreuung. Bis zur Weitervermittlung fielen in solchen Extremfällen hohe Kosten an. Von den Haltern sei das Geld im Nachhinein meist nicht mehr einzutreiben, da diese auch häufig in schwierigen wirtschaftliche Verhältnissen lebten.

Oft liegt eine psychische Erkrankung zugrunde


Wie Amtsleiter Thoms erläutert, ist Tierhortung kein eigenständiges Krankheitsbild, sondern Ausdruck einer zugrundeliegenden psychischen Erkrankung. Die vermeintlichen Tierfreunde habe gute Absichten und erkennen das Elend nicht, in dem ihre Tiere vegetieren. "Sie glauben, dass sie die Tiere retten", sagt Thoms. Die Tiermessies suchen Ausreden für ihr Verhalten und stehlen sogar Tiere aus fremder Haltung. Kontrollen entziehen sie sich durch Umzüge.

Die Quote der Wiederholungstäter ist hoch, zunächst wird ein Verbot für die Haltung einer spezifischen Tierart erlassen, der nächste Schritt ist ein Verbot jedweder Tierhaltung. Nicht selten treten die Halter dagegen in den Rechtsstreit mit den Behörden.

"Mehr als rausholen und die Haltung verbieten geht nicht"


Die Befugnisse des Amtes sind begrenzt: "Mehr als die Tiere rausholen und die Haltung verbieten geht nicht", erklärt Thoms. Es seien Bußgelder von bis 25.000 Euro möglich. Bei besonders großer Rohheit gegenüber den Tieren auch Haft.

"Man weiß nie, wann der nächste Fall bekannt wird", so Thoms. Auf die Mithilfe der Bevölkerung will er dabei nicht hoffen, denn die Leute wollten ihre Nachbarn oft nicht anschwärzen.


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