Peine. Bei einer Ortsbegehung am 20. Dezember 2017 wurde durch den Orstrat Handorf signalisiert, dass ein zuvor eigentlich favorisierter Durchbruch zwischen der Mehrzweckhalle und dem Sporthaus aus diversen Gründen abgelehnt wird. Nun schlägt die Verwaltung zwei Varianten vor, mit denen Abhilfe geschaffen werden könnte.
Im Rahmen der Herstellung eines behindertengerechten WCs in der Mehrzweckhalle (MZH) in Handorf war geplant, einen Durchbruch zum angrenzenden Sporthaus herzustellen, da dort bereits ein Behinderten-WC vorhanden ist. Für das Jahr 2018 seien dafür laut Vorlage der Verwaltung,Haushaltsmittel in Höhe von 49.600 Euro angemeldet. Auf Grundlage der Ortsbegehung wurde daher geprüft, ob ein zusätzlicher Lagerraum geschaffen und ein behindertengerechtes WC innerhalb der Mehrzweckhalle errichtet werden kann.Die Verwaltung hat nun zwei Varianten ausgearbeitet.
Variante A:
Auf der gepflasterten Fläche hinter der MZH wird ein massiver Lagerraum mit 81 Quadratmeter Fläche angebaut. Der Anbau würde entlang der Gebäudekante zu den östlichen Umkleiden und Waschräumen erfolgen. Der bereits vorhandene Wanddurchbruch einer ehemaligen doppelflügeligen Tür könnte wieder hergestellt und als Zugang genutzt werden. Dieser Anbau könnte dauerhaft als Unterbringung von Sportgeräten etc. genutzt werden. Im Bereich des Foyers wird innerhalb der vorhandenen Sanitäranlagen ein behindertengerechtes WC errichtet werden. Dafür müsste der vorhandene Abstell- / Putzmittelraum aufgegeben und an einer anderen Stelle untergebracht werden. Zusätzlich würde eine Damen-Toilette entfallen. Die Kosten für diese Variante betragen rund160.000 Euro.
Variante B:
Anstelle eines massiven Anbaus besteht die Möglichkeit, das vorhandene Stuhllager aufzulösen und in Richtung Foyer zu erweitern. Der vorhandene Stammtisch müsste dann an anderer Stelle untergebracht werden. Dieser Umbau wäre auch aus Brandschutzgründen vorteilhaft, da dort ein Flucht- und Rettungsweg verläuft und daher dort keine brennbaren Gegenstände gelagertbeziehungsweise keine Objekte, die den Fluchtweg einengen, abgestellt werden dürfen. Durch die Vergrößerung des Stuhllagers um 7,45 Quadratmeter könnten dort Bühne, Tische, Stühle und Turnbänke gelagert werden. Darüber hinaus wäre eine Abtrennung im Technikraum möglich, so dass dort ein kleiner Abstellraum getrennt von der Warmwasserbereitung entstehen könnte. Die Errichtung eines behindertengerechten WCs würde wie in Variante A zentral im Foyerbereich erfolgen.
Anstelle eines massiven Lagerraumes würde ein Holzschuppen mit einer Fläche von zirka 20 Quadratmeter auf der gepflasterten Fläche östlich der MZH errichtet werden. In dem Schuppen könnten Gartengeräte, Grills, Fußbälle etc. untergebracht werden, die sich zur Zeit im Geräteraum des Sporthauses befinden. Dadurch würde dieser Raum wieder frei, um einen Abstell- / Putzmittelraum für den entfallenen Raum im Foyerbereich zu schaffen und ein zusätzliches Getränkelager für die Kühlschränke der Küche, die derzeit im Stuhllager stehen. Die Kosten für diese Variante belaufen sich auf rund 70.000 Euro. Die Grundrisse für die Varianten A und B sind als Anlage beigefügt.