Peine. Nach einer Presseerklärung der Polizeiinspektion Salzgitter, Peine, Wolfenbüttel und der Staatsanwaltschaft Hildesheim kam es am vergangenen Mittwoch, gegen 18.30 Uhr, im Peiner Ortsteil Stederdorf zu dem Verdacht auf die Straftat eines versuchten Tötungsdeliktes, beziehungsweise einer gefährlichen Körperverletzung.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand sei es zur Tatzeit in Peine zu einem versuchten Tötungsdelikt gekommen. Auf Grund von Zeugenaussagen haben sich vor dem dortigen Wohnhaus zwei Männer im Alter von 23 beziehungsweise 48 Jahren getroffen.
Streit um Bargeld
Eine 19 Jahre alte Bekannte der Männer sei auf diese zugegangen. Unvermittelt sei der 48 jährige Mann auf die Frau zugegangen, habe sie offensichtlich geschubst und ihr offensichtlich einen Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht gegeben. Zudem soll er von der Frau offensichtlich Bargeld in geringer Höhe gefordert haben, welches er ihr zuvor ausgeliehen haben soll.
Mann zieht Messer aus der Tasche
Nachdem es im weiteren Verlauf zu einem Streitgespräch gekommen sei, soll er in diesem Verlauf ein Messer aus seiner Jackentasche gezogen haben und damit der Frau in den Oberkörper gestochen haben. Nach der Tatausführung habe offensichtlich der 23-jährige Mann den Täter von weiteren Tathandlungen abgehalten und ihn zu Boden gebracht. Hierbei verletzte sich der 23 Jährige an seinem Arm.
Haftbefehl wegen versuchten Mordes
Sowohl die Frau als auch der 23jährige Mann mussten in einem Krankenhaus ärztlich behandelt werden. Eine Lebensgefahr würde nicht bestehen. Nachdem der 48-jährige Mann in den frühen Morgenstunden des gestrigen Donnerstags durch Beamte des Spezialeinsatzkommandos Niedersachsen in seiner Wohnung angetroffen werden konnte, wurde er einem Haftrichter vorgeführt, welcher Haftbefehl wegen versuchten Mordes beziehungsweise gefährlicher Körperverletzung erließ. Bei seiner Festnahme habe er keinen Widerstand geleistet.
Bei einer durchgeführten Wohnungsdurchsuchung konnten Beweismittel und das Tatmesser aufgefunden werden, der Täter bestritt die Tat. Die Ermittlungen dauern an.
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