Was darf das Ordnungsamt: Befugnisse des Außendienstes


Die Stadt Peine räumt ihrem Ordnungsamt viele Befugnisse ein. Symbolfoto: Stadt Peine
Die Stadt Peine räumt ihrem Ordnungsamt viele Befugnisse ein. Symbolfoto: Stadt Peine | Foto: Stadt Peine

Peine. Seit kurzem fährt der Außendienst des Ordnungsamtes mit einem eigenen Dienstfahrzeug durch Peines Straßen auf der Suche nach Verstößen gegen die öffentliche Ordnung. Doch was dürfen die Mitarbeiter eigentlich? Die Stadt Peine klärt auf.


Die Bereitstellung des Dienstfahrzeuges sollte vor allem auch der Außenwirkung des Ordnungsamtes dienen. Die Mitarbeiter sind mit ihrem auffällig beklebten Auto nun noch deutlich erkennbarer (regionalHeute.de berichtete).

Weiterhinmöchte die Stadt auchauf die Befugnisse aufmerksam machen, die den beiden zu Verwaltungsvollzugsbeamten fortgebildeten und bestellten städtischen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit übertragen worden sind. Diese ergeben sich nach dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG), dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und der Verordnung über Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und Verwaltungsvollzugsbeamte (VollzBeaVO).

Befugnisse


• Allgemeine Befugnisse der Polizei und Verwaltungsbehörden
• Befragung und Auskunftspflicht
• Identitätsfeststellungen und Prüfung von Berechtigungsscheinen
• Platzverweisung und Aufenthaltsverbot
• Gewahrsamsnahme
• Durchsuchung von Personen und Sachen
• Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
• Sicherstellung von Sachen
• Datenerhebung
• Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
• Anwendung von Zwangsmitteln und Ausübung unmittelbaren Zwanges
• Berechtigung zum Aussprechen von Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld und zur Entgegennahme des Verwarnungsgeldes
• Maßnahmen zur Entfernung von Fahrzeugen wegen Verstoßes gegen straßenrechtliche Vorschriften

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