Wie laut ist es wo in Edemissen?

von Sandra Zecchino


Lärmwerte erreichen teilweise gesundheitsschädliche Bereiche. Symbolfoto: Archiv
Lärmwerte erreichen teilweise gesundheitsschädliche Bereiche. Symbolfoto: Archiv | Foto: Nino Milizia

Edemissen. Basierend auf eine Richtlinie der EU ist jede Gemeinde, die in irgendeiner Form von Lärmquellen wie Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen betroffen ist, verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Der für Edemissen wurde bei der Ratssitzung am vergangenen Montag einstimmig angenommen.


Wie der Vorlage, die den Kommunalpolitikern vorlag, zu entnehmen ist, werden die Werte nicht gemessen, sondern nach bestimmten Vorgaben errechnet und zu Lärmkarten weiterverarbeitet. Die Aufgabe, diese Datengrundlagen zu liefern, hat in Niedersachsen für die Straßen und den Flughafen Hannover die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim. Die Lärmwerte durch Haupteisenbahnstrecken ermittelt das Eisenbahnbundesamt.

Straßen und Bahnstrecke als Lärmquelle


Hauptlärmquellen im Gebiet der Gemeinde Edemissen sind demnach die B 444 mit 1,9 Kilometer zu berücksichtigenden Länge und die B 214 mit 2,1 Kilometer Länge, sowie die Schnellbahnstrecke Hannover – Berlin im Norden des Gemeindegebietes.

Durch den Straßenlärm von der B 444 ist entsprechend des Lärmberichtes besonders stark der südliche Ortseingang von Edemissen belastet. Die Fahrzeuge fahren mit hoher Geschwindigkeit auf die Ortschaft zu und bremsen erst spät ab. An der B 214 sind vor allem einzeln stehende Häuser direkt an der Bundesstraße von der Lärmproblematik betroffen.

Der Lärm durch die Schnellbahnstrecke Hannover – Berlin betrifft den nördlichen Rand der Ortschaft Plockhorst, der allerdings bereits durch eine Lärmschutzwand geschützt wird. Völlig ungeschützt sind dagegen die wenigen Wohngebäude in der Straße „Rehmkamp“, die nördlich der Bahntrasse liegen und ein einzeln stehendes Haus an der Dedenhausener Straße, Eddesse, südlich der Bahnlinie. Hier erreichen die Lärmwerte für weniger als zehn Betroffene gesundheitsschädliche Werte von über 70 dB(A) für den Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN) und über 60 dB(A) nachts.

Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung


Um die Situation für die Anwohner zu verbessern, plant die Gemeinde folgende Maßnahmen:

  • Bei Umbaumaßnahmen oder Erneuerungen der B 444 und B 214 im maßgeblichen Abschnitt wird der Straßenbaulastträger aufgefordert, den Lärmschutz durch geeignete Maßnahmen zu verbessern, z. B. „Flüsterasphalt“, Geschwindigkeitsbeschränkung, geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen am Ortseingang wie z. B. ein Verschwenken der Fahrbahn mit Baumtor.

  • Für die wenigen stark durch den Lärm des Bahnverkehrs betroffenen Gebäude sollte das Eisenbahnbundesamt prüfen, ob durch individuelle Maßnahmen wie z.B. der Finanzierung von Schallschutzfenstern eine spürbare Entlastung für die Anwohner erreicht werden kann.


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