Woltwiesche-Schläger legen Revision gegen Urteil an

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Drei der vier Angeklagten haben Revision eingelegt. Symbolfoto: Thorsten Raedlein
Drei der vier Angeklagten haben Revision eingelegt. Symbolfoto: Thorsten Raedlein

Woltwiesche. Anfang Dezember des letzten Jahres schlug eine Gruppe von vier jungen Erwachsenen und Jugendlichen zwei Männer brutal zusammen. Anfang Juli fiel dann das Urteil: Bis zu vier Jahre sollten die Männer ins Gefängnis. Drei der vier Angeklagten haben nun Revision eingelegt.


Einer der Angeklagten war zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden, da er zur Tatzeit bereits über 21-Jahre alt gewesen und deshalb als Erwachsener anzusehen sei. Zwei Angeklagte galten als Heranwachsende, da sie zum Tatzeitraum zwischen 18 und 21 Jahren alt gewesen seien. Sie wurden zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wurde der vierte Tatbeteiligte verurteilt, der zur Tatzeit unter 18 Jahren alt war.

Wie Linda Fiala, Richterin am LandgerichtHildesheim auf Nachfrage von regionalHeute.de mitteilte, haben nun drei der vier Angeklagten gegen das Urteil der 3. Strafkammer (als Jugendkammer) Revision eingelegt. "Das gegen den jugendlichen Angeklagten ergangene Urteil ist rechtskräftig geworden. Die Gründe für die Einlegung der Revision sind hier nicht bekannt. Über die Revision wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden", so Fiala.

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