Zahlreiche Verstöße bei Großkontrolle in Shisha-Bars festgestellt

Neben Verstößen gegen Jugendschutz- und Corona-Auflagen wurden auch Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz festgestellt.

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Symbolbild | Foto: Werner Heise

Peine. Am späten Samstagabend fand in Stadt und Landkreis Peine eine großangelegte Kontrollmaßnahme in mehreren Shisha-Bars statt. Insgesamt wurden neun Objekte überprüft, wobei zahlreiche Verstöße festgestellt wurden - unter anderem Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz, Steuerverstöße, Verstöße gegen Jugendschutz- und Coronaauflagen sowie nach dem Betäubungsmittelgesetz. Das berichtet die Polizei in einer Pressemitteilung. Gleichzeitig wurden im Zuge der Großkontrollen an drei Objekten Durchsuchungsbeschlüsse der Staatsanwaltschaft vollstreckt.


An der Kontrolle waren verschiedene Behörden beteiligt. Die Polizei bot dabei mit starken, teils spezialisierten Einsatzkräften den Rahmen, um gezielte und konsequente Kontrollen durchführen zu können. Zentral koordiniert und schlagartig wurden dabei zunächst mehrere Objekte in der Peiner Südstadt von Polizeibeamten betreten, hierbei war auch eine große Anzahl an Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei Niedersachsen involviert. Im zweiten Schritt sind in der Folge auch mehrere Betriebe im Landkreis Peine aufgesucht und einer eingehenden Kontrolle unterzogen worden. Als Maßnahme einer Sicherheitspartnerschaft zwischen Polizei, Stadt und Landkreis Peine konnten so Überprüfungen umgesetzt werden, an denen ebenfalls der Zoll, die Feuerwehr, das Gewerbeaufsichtsamt, das Bauordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Peine sowie das Jugend- und Veterinäramt beteiligt waren. Auf diese Weise konnten die teilnehmenden Akteure eine Vielzahl einzuhaltender Vorschriften kontrollieren, Verstöße ahnden und eine ganzheitliche Bestandsaufnahme durchführen.

"Regelmäßige Überwachung nötig"


Laut Polizei gestalten sich Kontrollen in Shisha-Bars in anderem Rahmen häufig als schwierig. Die Erfahrungen würden zeigen, dass insbesondere der Betrieb dieser Bars nur dann ohne Gefahren für Gäste und Besucher erfolgen könne, wenn eine regelmäßige Überwachung stattfinde.


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