Personalisierte Wahlwerbung: Stadt muss Daten an Parteien weitergeben

Sowohl das Bundesmeldegesetz als auch das Niedersächsische Meldegesetz gestatten Parteien vor der Wahl die Abfrage bestimmter Daten. Man kann dagegen aber Widerspruch einlegen.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Wolfenbüttel. In den vergangenen Tagen erreichten die Stadtverwaltung einige Beschwerden über personalisierte Wahlwerbung. Die Verwaltung wurde beschuldigt, die Adressdaten an die versendende Partei verkauft zu haben. Diese Unterstellung ist ausdrücklich falsch. Das stellt die Stadt Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung klar.


Sowohl das Bundesmeldegesetz als auch das Niedersächsische Meldegesetz gestatten Parteien vor der Wahl die Abfrage bestimmter Meldedaten. Dies ist in den sechs Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung auf staatlicher oder kommunaler Ebene möglich. Parteien und alle anderen Träger von Wahlvorschlägen, die zur Wahl zugelassen sind, dürfen bestimmte Altersgruppen abfragen, nicht aber die Daten aller Wahl- oder Stimmberechtigten insgesamt. Abgefragt werden dürfen neben dem Familiennamen, die Vornamen, etwaige Doktorgrade und die derzeitige Anschrift.

Widerspruch ist möglich


Wenn die Voraussetzungen der Anfrage korrekt sind, dann können sich die Meldebehörden auch nicht gegen diese sperren, da es sich um einen behördlichen Vorgang handelt. Eine Herausgabe kann somit nur verweigert werden, wenn die Bürgerin oder der Bürger aktiv zuvor widersprochen hat. Hierzu bietet die Stadt auf ihrer Internetseite ein entsprechendes Formular an. Bei künftigen Wahlen sind die Daten dann für Parteien – oder falls ausgewählt auch für andere Zwecke – nicht mehr abrufbar.


Die Datenherausgabe erfolgt stets unter Auflagen und Bedingungen. So muss der Datenempfänger diese zum Beispiel nach den Vorgaben des Gesetzes nach einem bestimmten Zeitraum löschen (spätestens einen Monat nach der Wahl) oder muss insbesondere seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die betroffenen Personen auf Wunsch darüber aufklären, woher er die Daten hat.