Vorsfelde.Für den Bebauungsplan Fuhrenkamp in Vorsfelde sollen Teilbereiche von Gartenland in Bauland umgewidmet werden. Die Verwaltung schlägt der Politik vor, für die Teilbereiche „Heidkämpe“, „Heidkämpe-Süd“ und „Birkenheide“ die Umwidmung vorzunehmen, für den Teilbereich „Tannenhain“ soll hingegen Gartenland bestehen bleiben. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Bebauung des rund 72 Hektar großen Siedlungsbereiches geschaffen werden. Die politische Beratung startet im Ortsrat ab dem 9. November, teilt die Stadtverwaltung am heutigen Montag mit.
„Mit viel Engagement aus unserer Verwaltung haben wir nun die Grundlagen geschaffen, eine Umwidmung vornehmen zu können“, erklärt Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Uns ist es wichtig, die Eigentümerinnen und Eigentümer in den Gestaltungsprozess einzubinden. Wir möchten ein neues Wohngebiet mit hohem Freiraumbezug und Zentrennähe schaffen, bei der die städtebauliche Integration der Gartenanlagen gelingt.“
Wohngebäude sollen legalisiert werden
Der Anlass zur Umwidmung liegt darin, dass in den Kleingartenvereinen teils baurechtlich schwierige Gebäude entstanden sind. Mit dem Bauland sollen die bestehenden unzulässigen Wohngebäude legalisiert werden. Bei den Eigentümer*innen wurde die Bereitschaft abgefragt, die Umwandlung vorzunehmen. Für die Heidkämpe wurde eine Zustimmung von 90 Prozent, für die Heidkämpe-Süd von 73 Prozent und für die Birkenheide von 74 Prozent erreicht. Da für den Tannenhein nur eine Zustimmung von 54 Prozent vorliegt, wird hier keine Umwidmung angestrebt. Die vorliegenden Ergebnisse – für die es eine sehr gute Antwortquote gibt – und der folgende politische Beratungsprozess geben der Verwaltung die Möglichkeit, das Bauland weiter zu planen. Im Vorfeld der Befragung hat die Stadt Wolfsburg mit Schreiben, Informations-Veranstaltungen und vor-Ort-Terminen umfassend aufgeklärt.
Bisher besteht im Fuhrenkamp planungsrechtlich Gartenland und Erholungsgebiet. Voraussetzung für die Umwidmung in Bauland ist, dass die Straßen auf ein erforderliches Mindestmaß verbreitert werden - insbesondere auch aus Gründen der notwendigen Rettungswege für die Feuerwehr. Als Bedingung für die Verbreiterung wird von jeder Parzelle entlang der Wege ein schmaler Grundstücksstreifen benötigt. Darüber hinaus müssen die Anlieger*innen die Erschließungskosten tragen.
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