Wolfsburg. Nach positiven Erfahrungen einer landesweiten Testphase bei dem Einsatz von Körperkameras werden nun die sogenannten Bodycams in den 24-Stunden-Dienststellen der Inspektion neben Wolfsburg und Helmstedt auch in Königslutter und Schöningen eingeführt. Dies berichtet die Polizei.
"Im Wolfsburger Stadtgebiet und im Landkreis Helmstedt gab es 2018 insgesamt 114 Fälle, bei denen gegen Beamtinnen und Beamte im Rahmen ihrer Einsatz- oder Ermittlungstätigkeit Gewalt ausgeübt wurde. Ich bin überzeugt, dass der Einsatz der Bodycams in brenzligen Situationen deeskalierend wirken und es zu weniger aggressiven Verhalten gegenüber den Einsatzkräften kommen wird. Sollte es trotz des Einsatzes der Kameras zu Angriffen kommen, wird die Beweissicherung im Strafverfahren mit einer Video-Sequenz noch eindeutiger als bisher", so Olaf Gösmann, Leiter der Polizeiinspektion.
Vor drei Jahren wären die ersten Bodycams in Niedersachsen mit einem positiven Resümee getestet worden. Die Kameras würden danach als Einsatzmittel das Potenzial, Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte zu reduzieren. "In den vergangenen drei Jahren ist die Gewalt gegen Polizeieinsatzkräfte im Inspektionsbereich nicht nur in der Häufigkeit um rund 75 Prozent angestiegen", erläutert Gösmann, sondern auch die Intensität der Fälle habe spürbar zugenommen. "Wir beobachten schon seit Jahren eine allgemeine Verrohung der Gesellschaft, die insbesondere bei Einsätzen mit zunehmender Respektlosigkeit und Uneinsichtigkeit gegenüber den Einsatzkräften korrespondiert. Wir werden dieser Spirale der Gewalt und Missachtung durch den Einsatz der Kameras im täglichen Dienst der Einsatz- und Streifendienste in Wolfsburg, Helmstedt, Königslutter und Schöningen erstmals zum 1. Februar entgegentreten", so Olaf Gösmann bei der Vorstellung der neuen Einsatzmittel.
Rechtliche Bedingungen gewährleistet
Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Bodycams würden sich aus dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz ergeben, verdeutlichte Julia Schönfeld als zuständige Leiterin des Einsatzbereiches der Inspektion. Nach der Testphase seien inzwischen rechtliche, taktische, technische Anforderungen, aber auch Belange des Datenschutzes berücksichtigt worden. Die Anwender in der Inspektion seien entsprechend sowohl in den technischen Aspekten als auch besonders über die rechtlichen Voraussetzungen umfassend aus- und fortbildet. Wir legen Wert auf Transparenz, so Schönfeld, daher müsse die Aufzeichnung offen, also für den Betroffenen in der konkreten Einsatzsituation erkennbar angefertigt werden. Deshalb würden die Einsatzkräfte, die mit einer Bodycam ausgerüstet sind, ein gut sichtbares Schild an ihrer Uniform tragen, das auf die Videoaufzeichnung hinweist.
Die 371 Euro teuren Geräte würden einen hohen technischen Standard bei sehr guter Bildqualität aufweisen. Zu ihren Funktionen zähle es unter anderem auch, im Bereitschaftsmodus bereits während der 30 Sekunden vor Aktivierung der Kamera Aufzeichnungen anzufertigen. So könne sichergestellt werden, dass relevante Situationen vollständig dokumentiert werden. Komme es nicht zur Aktivierung der Kamera, würden diese sogenannten Pre-Recordings automatisch gelöscht. Damit würden die rechtlichen Bedingungen für den Einsatz der Bodycams uneingeschränkt gewährleistet. Sofern Aufnahmen nicht als Beweismittel bei der Verfolgung einer Straftat beziehungsweise Ordnungswidrigkeit benötigt werden, erfolge grundsätzlich nach einer Frist von 28 Tagen automatisch die Löschung der Sequenzen.
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