Region. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG Niedersachsen) begrüße die Anpassung der Corona-Impfverordnung und die Einstufung der Polizei in die Prioritätsgruppe 2. Jedoch fordern sie auch, eine Corona-Erkrankung als Dienstunfall anzuerkennen. Hier sei der Gesetzgeber nun in der Pflicht, sagen Dirk Hallmann und Patrick Seegers vom DPolG-Landesvorstand Niedersachsen gegenüber regionalHeute.de.
Es sei eine praktikable Organisation der Impfoptionen dringend geboten. Die Aufgabe liege nun beim Landespolizeipräsidium. Auch polizeiintern gelte es, jetzt Verlässlichkeit zu schaffen. Eine wiederkehrende Diskussion um die Impfreihenfolge sei ebenso wenig vertrauensbildend, wie eine Neiddiskussion mit anderen Berufsfeldern, macht die DPolG zur geänderten Corona-Impfverordnung deutlich. "Wir wollen und wollten uns nie mit anderen systemrelevanten Berufen battlen. Nun hoffen wir, dass zügig alle Kollegen ein Impfangebot erhalten werden. Diese Impfung ist nicht nur für die Polizei ein wichtiger Baustein hin zur Normalität. Wir empfehlen daher allen, die „Ärmel hochzukrempeln“ und das Angebot anzunehmen, wenn es Ihnen gemacht wird“, so der Landesvorsitzende Patrick Seegers.
Corona als Dienstunfall
Die letzten Wochen und Monate hätten einmal mehr aufgezeigt, dass es noch weitaus mehr Baustellen gibt. Gegenüber dem Innenausschuss habe die DPolG bereits in den vergangenen Wochen ausführlich dargelegt, wo weitere Knackpunkte beim Gesundheits- und Infektionsschutz liegen. „Wir fordern weiterhin, dass eine Corona-Erkrankung als Dienstunfall anzuerkennen ist – notfalls muss es gesetzlich angepasst werden.“ so Seegers weiter.
Seitens der DPolG wisse man, dass ein Nachweis darüber, wo und wann sich der betroffene Polizeibeamte angesteckt hat, unmöglich ist. Aber es sollte laut DPolG grundsätzlich angenommen werden, dass dies im dienstlichen Einsatz geschehen ist. So werde es bereits im Bereich der Krankenhäuser anerkannt, sagt Dirk Hallmann. „Infektionen, die infolge eines polizeilichen Einsatzes auftreten, müssen zur Zeit unmittelbar kausalen Zusammenhang haben. Dieser Nachweis ist bei Corona-Infektionen nahezu unmöglich. Da ist es die Pflicht der Verantwortlichen ihre Polizei abzusichern", macht Seegers deutlich.
Anerkennung, Schutz und Verlässlichkeit
"Da derzeit niemand verlässlich einschätzen kann, ob und in welchem Maße mit Spätfolgen einer COVID-19 Erkrankung zu rechnen ist, sind unsere Kollegen sehr verunsichert. Es ist deshalb folgerichtig und höchste Zeit, eine COVID-19 Erkrankung als Dienstunfall anzuerkennen. Um dies schnellstmöglich zu realisieren, wäre eine Ergänzung der Berufskrankheiten-Verordnung im Beamtenversorgungsgesetz um die Berufsgruppe ´Bedienstete im Vollzugsdienst´ sowie den Krankheitserreger SARS COV-2 und dessen Mutationen vorzunehmen", ergänzt Dirk Hellmann.
Die Anerkennung eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit ist in § 31 BeamtVG geregelt und gilt für Bund und Länder gleichermaßen. Deshalb sei es notwendig, die Arbeit der Polizei nicht nur anzuerkennen, sondern für die Beschäftigten verlässliche Maßnahmen für ihre soziale Absicherung und die ihrer Familien zu veranlassen. "Die Anerkennung als Berufskrankheit wäre ein erster wichtiger Schritt", so Hellmann abschließend.
Die DPolG Niedersachsen fordert zudem weiter, dass bei polizeilichen Einsätzen in häuslichem Kontext die Abfrage von Quarantäne- und Infektionsdaten präventiv möglich ist. „Das war zu Beginn der Pandemie so und muss auch wieder so sein. Hier geht es nicht primär um Datenschutz, sondern vor allem um die Sicherheit der Einsatzkräfte. Es ist unverständlich, dass wir darüber überhaupt diskutieren müssen – negative Praxisbeispiele werden uns täglich zugetragen. Wir werden auch zukünftig mit Corona und der Frage leben müssen, wie wir dieses Problem begreifen und nachhaltig angehen. Schützen, unterstützen und gemeinsam anpacken muss das Gebot sein", so Patrick Seegers.
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