Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel. Volker Warnecke als Leiter der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel möchte einen aktuellen Sachstand zur Situation und bestehenden Planung zur Bekämpfung der Clankriminalität durch die Polizeiinspektion geben. Dies berichtet die Polizei.
Insbesondere möchte er die im Kontext mit dem im Bereich des Friedrich-Ebert-Platzes in Peine einhergehenden Straftatenaufkommen sowie den angekündigten und bereits umgesetzten Einsatz- und Präventionsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Clankriminalität stehen, erläutern.
Das Stadtgebiet von Peine sei in der Vergangenheit mehrfach Tatort von Straftaten geworden, die offensichtlich durch Angehörige sogenannter Clan-Familien begangen worden seien oder auch durch Personen, die im Umfeld dieser Clan-Familien stehen könnten.
Die Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel setzt daher seit mehreren Monaten einen Schwerpunkt ihrer Maßnahmen im Bereich Peine. Ebenso sei auch im Bereich der Stadt Salzgitter immer wieder das Phänomen der Clankriminalität polizeilich festzustellen.
Vor diesem Hintergrund werde die Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel daher die vor wenigen Wochen eingerichtete Ermittlungsgruppe zu einer ständigen Organisationseinheit zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen festschreiben. Ebenso werde die bereits umgesetzte personelle Verstärkung des operativen Bereiches in den nächsten Monaten fortgesetzt werden. Zudem gebe es innerhalb
des Zuständigkeitsbereiches als einziger Polizeiinspektion einen hauptamtlichen Ansprechpartner Clankriminalität, der gegenwärtig durch sein Fachwissen und seine Expertise die Ermittlungsgruppe unterstützen würde.
Die Polizei habe in den zurückliegenden Monaten ihre Präsenz aktuell, insbesondere im Stadtgebiet Peine, erhöht. Mit zusätzlichen Einsatzkräften werde die Polizei das Einsatzkonzept fortsetzen. Sie werde auch weiterhin konsequent auf Straftaten im Zusammenhang der Clankriminalität reagieren und die Präsenz vor Ort aufrechterhalten. Rechtsverstöße würden nicht geduldet. Alle rechtlich zulässigen Maßnahmen würden - auch in Abstimmung mit den Kommunen - ergriffen. Gleichermaßen intensiviere die Polizei aber auch ihre Präventionsmaßnahmen und die Kooperation mit den Kommunen, aber auch zivilgesellschaftlichen Ansprechpartnern.
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