Polizei: Neuer Beauftragter für Kriminalprävention stellt sich vor

Sigmar Aust berät zum Thema Kriminalprävention und hilft den Bürgern sich besser zu schützen.

Sigmar Aust ist neuer Beauftragter für Kriminalprävention.
Sigmar Aust ist neuer Beauftragter für Kriminalprävention. | Foto: Polizei

Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel. Der 57-jährige Kriminalhauptkommissar und im Landkreis Peine wohnende Sigmar Aust ist seit dem 1. Januar 2025 der Beauftragte für Kriminalprävention und hat das Amt von Polizeihauptkommissar Michael Scharf übernommen. Dies teilt die Polizei mit.



Sigmar Aust ist seit 39 Jahren Polizeibeamter. Davon war er über 30 Jahre im Polizeikommissariat Peine sowohl im Einsatz-und Streifendienst und im Ermittlungsdienst tätig.

Der neue Beauftragte kann über seine Mailadresse sigmar.aust@polizei.niedersachsen.de oder über seine Telefonnummer 05341 1897-109 kontaktiert werden.

Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind insbesondere


Beratung zum Thema "Einbruchschutz" bei Eigenheimbesitzern beziehungsweise bei Mietern und Inhabern gewerblicher Betriebe. Sie können sich über Sicherungsmaßnahmen für einen erhöhten Einbruchschutz beraten lassen. Ebenso kann sich jeder beraten lassen, der einen Neubau plant, so dass bereits bei der Errichtung des neuen Eigenheims entsprechende Sicherungsmaßnahmen berücksichtigt werden können. Die Beratungen werden in der Regel vor Ort durchgeführt und sind ein kostenloser Service der Polizei.

Präventionsangebote für Senioren durch Vorträge zum Thema "Betrug zum Nachteil älterer Menschen" (zum Beispiel: Enkeltrick, falsche Polizeibeamte, und ähnliche) und dem Schutz vor Alltagskriminalität (beispielsweise Taschen-/Trickdiebstahl, Diebstahl / Missbrauch von Scheckkarten).

Senioren (Seniorenkreise / - gruppen / -heime) können sich im Rahmen eines Vortrags über aktuelle und neue Betrugsmaschen und Diebstähle, die hauptsächlich die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren betreffen, aufklären lassen. Die Vorträge sind ebenfalls ein kostenloser Service der Polizei.

Weitere Aufgabenbereiche sind die Beratung von Schulen hinsichtlich technischen Prävention zur Verhinderung/Erschwerung von zielgerichteter Gewalt/Amokläufen an Schulen.

Verhaltensprävention zum Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz durch übergriffige Kunden, Beratung von Behörden oder Betrieben mit regelmäßigem Kundenverkehr, die verstärkt mit gewalttätigen Personen konfrontiert werden könnten.

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