Polizei warnt vor leichtfertigen Online-Geschäften

Bei PayPal solle man sich bewusst sein, dass man bei Zahlungen mit dem Zusatz "An Freunde senden" seinen Käuferschutz aufgebe.

Symbolbild
Symbolbild | Foto: Pixabay

Wolfsburg-Helmstedt. Die Polizei registriert in letzter Zeit, insbesondere im Dezember 2022, eine Zunahme von Betrugsfällen auf Online-Kleinanzeigen-Portalen. Daher warnt man nun in einer Pressemitteilung vor einem zu leichtfertigen Umgang mit Online-Geschäften.



Käufer können via PayPal dem Verkäufer den Kaufpreis anweisen und bei der Zahlungsmethode den Zusatz "An Freunde senden" verwenden. Diese Zahlungsmethode dient dazu, bekannten und vertrauenswürdigen Personen gebührenfrei Geld zukommen zu lassen. Bei einem Kauf entfallen bei der Zahlmethode "an Freunde senden" für den Verkäufer die Verkaufsgebühren, aber auch gleichzeitig für den Käufer der Käuferschutz.

Nie die Absicht, die Ware zu versenden?


Oft bieten Verkäufer auch den Verkauf nur über die Bezahlmethode "An Freunde senden" an, um möglicherweise diese Gebühr bewusst zu umgehen, oder weil sie schon im Vorfeld überlegen, die Ware nie zu versenden. Wählt der Käufer diese Zahlungsmethode, so entfällt der sogenannte Käuferschutz und der Käufer läuft Gefahr, dass er sein Geld nicht wiedersieht, wenn der Verkäufer ihm die Ware nach dem Kauf nicht zusendet.

Die Polizei warnt vor zu leichtsinnigem Umgang bei Käufen auf dem Online-Kleinanzeigen-Portal: "Wer auf dem Online-Kleinanzeigen-Portal Waren zum Verkauf anbietet weiß von Beginn an, dass vom Portalbetreiber bei erfolgreichem Verkauf eine Gebühr einbehalten wird", so Polizeisprecher Thomas Figge. Käufer, die die Zahlungsmethode "an Freunde senden" wählen, sollten sich bewusst sein, dass sie damit den sogenannten Käuferschutz aufgeben und insbesondere bei höherpreisigen Waren sich überlegen, ob der Verkäufer den Status "an Freunde senden" rechtfertigt.


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Polizei