Region. Die Polizei hat Daten von Patienten die an Covid-19 erkrankt sind und sich somit in Quarantäne befinden müssen gesammelt. Die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel habe dieses Vorgehen nun am Freitag für unverhältnismäßig und rechtswidrig erklärt, wie das Nachrichtenportal heise online berichtet. Um dennoch weiter an die Daten zu gelangen will sich die Polizei nun auf einen Notstandsparagrafen berufen.
Wie das Portal weiter mitteilt, handele es sich zum einen um den Paragrafen 41 des niedersächsischen Polizeigesetzes und Regeln des Infektionsschutzgesetzes. Hier gehe es vor allem um Gefahrenabwehr. Zum anderen würde aber auch "der rechtfertigende Notstand" nach Paragraf 34 Strafgesetzbuch zutreffen. Der Paragraf besagt, dass "wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden." So sei die Weitergabe der Daten zum Eigenschutz in den eigenen Reihen höher zu bewerten, als der Datenschutz. Dies geht aus einem Behördernvermerk hervor, den die Plattform freiheitsfoo.de veröffentlicht hat. Darüber hinaus könne die Polizei durch die Daten prüfen, ob die Quarantäne auch eingehalten werde.
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