Polizeigewerkschaft will Konsequenzen nach Messerattacke in Stuttgart

Nach einer Messerattacke eines 17-jährigen Geflüchteten aus Syrien in Stuttgart fordern Politiker und Polizeigewerkschafter Konsequenzen. "Der Bundesjustizminister muss eine Offensive zur Reduzierung von Messern starten", sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, dem "Tagesspiegel" und warb für eine "Waffenamnestie" für Messer, die die Anzahl der verbotenen und gefährlichen Messer schnell reduzieren könnte. "Hierfür muss die Bundesregierung auch über eine Belohnung für die Abgebenden nachdenken."

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Polizeiabsperrung (Archiv)
Polizeiabsperrung (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Stuttgart. Nach einer Messerattacke eines 17-jährigen Geflüchteten aus Syrien in Stuttgart fordern Politiker und Polizeigewerkschafter Konsequenzen.


"Der Bundesjustizminister muss eine Offensive zur Reduzierung von Messern starten", sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, dem "Tagesspiegel" und warb für eine "Waffenamnestie" für Messer, die die Anzahl der verbotenen und gefährlichen Messer schnell reduzieren könnte.

"Hierfür muss die Bundesregierung auch über eine Belohnung für die Abgebenden nachdenken." Auch Messerverbote in der Öffentlichkeit begrüßte Kopelke, man müsse aber bedenken, dass "dann auch zusätzliches Personal und verbesserte Ausstattung benötigen, um mehr Kontrollaktionen durchführen zu können."

Medienberichten zufolge soll der tatverdächtige 17-Jährige den Behörden seit längerer Zeit bekannt sein. In zweieinhalb Jahren habe er 34 Straftaten begangen, berichtet die Bild-Zeitung.

Grünen-Politiker Andreas Schwarz zeigte sich angesichts des Falls offen, Abschiebungen nach Syrien zu ermöglichen: "Das Aufenthaltsgesetz gibt ganz klar her: Wer hier schwere Straftaten begeht, kann abgeschoben werden", sagte er dem "Tagesspiegel".

Entsprechend der rechtlichen Vorgaben, müsse dies konsequent erfolgen, sagte Schwarz. "Ob Rückführungen in ein Land stattfinden können, liegt insbesondere an der Lagebewertung des Bundes. Rückführungen müssen rechtssicher und auch in der Praxis umsetzbar sein."


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