Propstkandidatin für Helmstedt: Katja Witte-Knoblauch nominiert


Pfarrerin Katja Witte-Knoblauch. Foto: Thomas Liebner, Braunschweig
Pfarrerin Katja Witte-Knoblauch. Foto: Thomas Liebner, Braunschweig

Wolfenbüttel/Helmstedt/Braunschweig. Dompfarrerin Katja Witte-Knoblauch (43) kandidiert für das Propstamt in Helmstedt. Die Kirchenregierung hat sie im Benehmen mit dem Propsteivorstand und der Pfarrverbandsversammlung Helmstedt-Nord am Donnerstag, 26. September, nominiert. Die Kirchenregierung hat außerdem die Propsteisynode Helmstedt aufgefordert, die Wahl der Pröpstin innerhalb von zwei Monaten durchzuführen. Voraussichtlicher Wahltermin ist Dienstag, 29. Oktober. Dies teilt die Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig mit.


Propst Detlef Gottwald habe nach Ende seiner 12-jährigen Amtszeit am 31. Oktober 2018 nicht wieder kandidiert. Seitdem führe Pfarrer Frank Barche (Schöningen) als stellvertretender Propst die Amtsgeschäfte. Katja Witte-Knoblauch sei seit Januar 2012 am Braunschweiger Dom tätig. Davor habe sie ihren Probedienst als Pfarrerin in der Propstei Bad Gandersheim absolviert sowie in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg. Von 2006 bis 2009 sei sie Vikarin ebenfalls in der oldenburgischen Kirche gewesen. Witte-Knoblauch habe Theologie in Kiel, Montpellier, Bochum und Bielefeld-Bethel studiert. Vor ihrem Studium habe sie eine Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Oldenburgischen Landesbank abgeschlossen. Sie ist verheiratet mit Bernhard Knoblauch, Pfarrer in Braunschweig-Riddagshausen, und Mutter von drei Kindern.

Die Kandidatin braucht 14 Stimmen


Nach der Propsteiordnung der Landeskirche habe die Pröpstin die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit dem Propsteivorstand das kirchliche Leben in der Propstei anzuregen und zu fördern. Sie werde für die Dauer von zwölf Jahren gewählt und versehe das Propstamt mit einer halben Stelle. Mit der anderen Hälfte ihrer Stelle sei sie Gemeindepfarrerin im Pfarrverband Helmstedt-Nord.

Für die Wahl sind bei einer einzigen Kandidatin maximal zwei Wahlgänge vorgesehen. Die Person ist gewählt, wenn sie im ersten oder zweiten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Synodalen erreicht. Werde diese Zahl auch im zweiten Wahlgang nicht erreicht, müsse die Kirchenregierung einen neuen Wahlvorschlag machen. Die Propsteisynode Helmstedt habe 26 gesetzliche Mitglieder. Demnach müsse die Kandidatin 14 Stimmen erzielen, um die Wahl für sich zu entscheiden.


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