Prostitutionsgesetzt 2017: Umsetzung noch in den Anfängen

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Bislang werden keine Gebühren erhoben - Eine weitere Gesetzesänderung steht aber bevor. Symbolfoto: pixabay
Bislang werden keine Gebühren erhoben - Eine weitere Gesetzesänderung steht aber bevor. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Wolfsburg. Um Frauen und Männer besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation der Prostituierten zu verbessern, trat am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) in Kraft. Doch wie sieht es in Wolfsburg aktuell aus?


Die Durchführung des ProstSchG befände sich noch in den Anfängen, erklärte die Verwaltung gegenüber regionalHeute.de. Die Zuständigkeitsverordnung seierst im Oktober 2017 in Kraft getreten.

Es hab erst wenige Anmeldungengegeben: "Grundsätzliche schätzen wir den Bedarf höher ein und gehen davon aus, dass die Zahlen noch ansteigen."Um die Aufgaben mit dem vorhandenen Personal verantwortungsvoll wahrzunehmen tauschen sich zunächst die beteiligten Behörden (Ordnungsamt, Polizei, Gesundheitsamt) an einem runden Tisch miteinander aus. ZweiAnmeldebescheinigungen hat das Ordnungsamt in 2017 ausgestellt.

Mehraufwandfür die Verwaltung


Kritiker der neuen Regelung befürchteten einen extremen Mehraufwand für die Verwaltung. Anmeldevorgänge, Kontrollen und Gesundheitsberatungen würden den Rahmen sprengen und/oder zu erheblichen Mehrkosten führen.

Tatsächlich wurden vom Gesundheitsamt, so wie es das Gesetz fordert, aber erstfünf gesundheitliche Beratungen durchgeführt. Kontrollen von möglichen Prostituierten, die sich nicht angemeldet haben, hätte es noch nicht gegeben. Die Stadt ist verpflichtet, solche Kontrollen durchzuführen, wenn entsprechende Hinweise vorliegen - dies sei aber aktuell nicht der Fall.

Nochkeine Gebühren


Zur Erhebung von Gebühren für die Durchführung von Amtshandlungen nach dem ProstSchG ist von Seiten des Gesetzgebers eine Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung in Vorbereitung. Bis dahin werden keine Gebühren erhoben.


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