Qualifizierter Mietspiegel für Peine tritt in Kraft

[subhead]Mietspiegel tritt am 1. März in Kraft[/subhead] Für die Erstellung des Mietspiegels wurde im Zeitraum von September bis November 2023 das Mietniveau in der Stadt Peine durch eine repräsentative Erhebung bei örtlichen Vermietern und Mietern ermittelt.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Peine. Mit dem Mietspiegelreformgesetz wurden Städte und Ge- meinden mit mehr als 50.000 Einwohnern zur Erstellung und Vorhaltung eines Mietspiegels verpflichtet. Die Stadt Peine mit 52.416 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand: 31.12.2023) ist dieser Verpflichtung nachgekommen und hat in Zusammenarbeit mit lokalen Wohnungsmarktexperten sowie Vertretern der Verwaltung und dem Büro Koopmann Analytics einen Mietspiegel für Peine erarbeitet. das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Peine hervor.



Für die Erstellung des Mietspiegels wurde im Zeitraum von September bis November 2023 das Mietniveau in der Stadt Peine durch eine repräsentative Erhebung bei örtlichen Vermietern und Mietern ermittelt. Die Methodik entspricht wissenschaftlichen Standards. Der Expertenkreis aus Mieter- und Vermietervertretern hat die Ergebnisse als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB anerkannt und einvernehmlich verabschiedet. Dieser ist damit unmittelbar anwendbar und wird zum 1. März 2024 in Kraft gesetzt.

Mietspiegel einsehbar


Der Mietspiegel für Peine kann über die Homepage der Stadt Peine https://ratsinfoservice.de/ris/peine/agendaitem/details/4320 bezogen werden. Er wird zudem in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung und öffentliche Sicherheit vorgestellt. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird im Jahr 2026 eine Aktualisierung des Mietspiegels vorgenommen. Für das Jahr 2028 ist eine Neuaufstellung vorgegeben.

Für Rückfragen stehen die beteiligten Akteure sowie die Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 0 51 71 / 49 9 447 (Herr Alexander Okon) zur Verfügung.