Region. Für das Klima, die eigene Fitness und angesichts immer weiter steigender Spritpreise ist das Fahrrad für viele eine gute Alternative. Zwar sind auf dem Fahrrad nicht die Geschwindigkeiten zu erreichen, die ein Auto hergibt – dennoch ist so manch ein Radler mit ordentlich Speed unterwegs. Doch welche Geschwindigkeiten sind für Radfahrer eigentlich erlaubt? Die Polizeidirektion Braunschweig gibt Antworten.
Wer hinter dem Steuer eines Autos sitzt, hat sich an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten zu halten. Tut man das nicht und gerät in eine Kontrolle oder einen Blitzer, riskiert man Bußgelder und sogar Punkte und Fahrverbote. Wer innerorts beispielsweise bis zu 10 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt ein Bußgeld von 30 Euro, bei 26 bis 30 km/h drüber drohen schon 180 Euro Bußgeld, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot. Rasen auf vier Rädern kann also teuer werden. Doch wie ist das bei Fahrradfahrern und wie werden sie kontrolliert?
Wo das Tempolimit für Radler gilt
Grundsätzlich müssen Radfahrer die ausgeschilderten Tempolimits einhalten, erklärt Polizeihauptkommissarin Sina Matschewski von der Polizeidirektion Braunschweig auf Nachfrage von regionalHeute.de. Das gilt insbesondere innerhalb von 30er-Zonen oder in Bereichen, in denen nur Schritttempo erlaubt ist, wie in Fußgängerzonen. Allgemeine Tempobegrenzungen wie Ortseingangsschilder betreffen Radfahrer jedoch nicht.
Zu den Kontrollmöglichkeiten erklärt Matschewski, dass Radfahrer im Rahmen von Kontrollen auf Geschwindigkeit überprüft werden können, da die üblichen Messgeräte auch für Fahrräder eingesetzt werden können. "Die Identifizierung von Radfahrenden ist jedoch nur bei Kontrollen mit Anhaltemaßnahmen möglich, da die meisten Fahrräder (außer E-Bikes) in der Regel über kein Kennzeichen verfügen." Die Kennzeichenpflicht gilt für E-Bikes (S-Pedelecs), die 25 km/h überschreiten.
Fokus der Polizei liegt auf anderen Verstößen
Gezielte Geschwindigkeitskontrollen für Radfahrer seien in der Praxis allerdings selten. Der Fokus liege hier eher auf anderen Verstößen, etwa dem Fahren entgegen der vorgeschriebenen Richtung, dem Befahren von Gehwegen, Rotlichtverstößen oder dem Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Wird ein Fahrradfahrer dennoch dabei erwischt, dass er zu schnell unterwegs ist, muss er mit denselben Sanktionen wie Autofahrer rechnen. Verstöße aufgrund der geringeren gefahrenen Geschwindigkeiten würden aber seltener auftreten, so Matschewski.
Die Geschwindigkeit ist auch bei Radfahrern ein entscheidender Faktor für die Sicherheit im Straßenverkehr. Wer schneller fährt, hat weniger Zeit, auf Hindernisse oder plötzlich auftretende Verkehrssituationen zu reagieren, was sowohl für sich selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer riskant sein kann.
Gruppen-Radler auf der Straße
Wer schon einmal mit dem Auto hinter einer Gruppe Radfahrer herfahren musste, kennt die Situation. Auf engen Straßen oder in der Stadt kann das Nebeneinanderfahren für den Verkehr zur Herausforderung werden. Die Frage, welche Vorschriften hier gelten und ob das Nebeneinanderfahren - für Rennräder als auch für normale Radfahrer – überhaupt gestattet ist, klärt die Polizei ebenfalls auf.
"Beim Fahren in Gruppen dürfen Radfahrende grundsätzlich nebeneinander fahren, jedoch muss dabei die Verkehrssicherheit gewährleistet bleiben und der Verkehr muss dies zulassen. Auf engen Straßen oder bei viel Verkehr muss hintereinandergefahren werden, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern", so Sina Matschewski.

