Ramadan unter Corona-Bedingungen: Darauf muss geachtet werden

Auch beim Begehen des Ramadans gelten weiterhin die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Gifhorn. Der Ramadan ist der Fastenmonat der Muslime und gemeinsam mit dem Zuckerfest eines der höchsten Feste im Islam. Die Niedersächsische Corona-Verordnung verweist – wie auch bereits zu Ostern – auf das hohe Recht der Religionsfreiheit. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat allen Landkreisen und kreisfreien Städte ein Informationsblatt des Landesverbands islamischer Religionsgemeinschaften Niedersachsen/Bremen (DITIB) über die einheitliche Anwendung der Corona-Verordnung für den islamischen Fastenmonat zur Verfügung gestellt. Demnach gelten beim Begehen des Ramadans weiterhin die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen. Dies teilt der Landkreis Gifhorn mit.


Das tägliche Fastenbrechen sei nur unter den geltenden Kontaktbeschränkungen erlaubt. Somit dürfe ein Haushalt zwei Personen aus einem weiteren Haushalt empfangen. Zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre würden nicht mitgezählt. Darüber hinaus seien bei der Religionsausübung konkrete Vorgaben im Rahmen des jeweiligen Hygienekonzeptes zu beachten. Hierzu würden unter anderem ein Gesangsverbot, das Einhalten des Mindestabstands und das dauerhafte Tragen von medizinischen Masken zählen. Die dauerhafte Maskenpflicht schließe somit gemeinsames Essen und Trinken im Rahmen einer religiösen Veranstaltung bereits aus. Die Kreisverwaltung bittet die Moscheegemeinden auch weiterhin ihre Hygienekonzepte so vorbildlich wie bisher umzusetzen und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Corona-Pandemie beizubehalten.

„Wie bereits zum Osterfest haben wir uns auch zum Ramadan in einem persönlichen Schreiben an die Moscheegemeinden gewendet“, erklärt Landrat Dr. Andreas Ebel. „Ich bedanke mich bei den islamischen Gemeinden für ihre hervorragende Unterstützung im Kampf gegen das Coronavirus. Unabhängig von Religion und Kultur sind wir im Landkreis Gifhorn eine solidarische Gemeinschaft und nur gemeinsam stark. Deswegen bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger sich auch beim täglichen Fastenbrechen weiterhin an den Mindestabstand, die Kontaktbeschränkungen und die Hygienemaßnahmen zu halten. Im Namen der Kreisverwaltung wünsche ich allen einen gesegneten Ramadan.“


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