Razzia bei Immobilienkonzern

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt (BKA) durchsuchen seit Mittwochmorgen 21 Objekte in Zusammenhang mit Ermittlungen gegen mehrere Verantwortliche eines börsennotierten Immobilienkonzerns.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin/Frankfurt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt (BKA) durchsuchen seit Mittwochmorgen 21 Objekte in Zusammenhang mit Ermittlungen gegen mehrere Verantwortliche eines börsennotierten Immobilienkonzerns. Darunter seien Geschäftsräume, Wohnungen und eine Rechtsanwaltskanzlei in Berlin, Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf, Köln und Erftstadt) sowie in sechs Auslandsstaaten (Österreich, Niederlande, Portugal, Monaco, Luxemburg und Großbritannien), wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte.


Oberstaatsanwältin Nadja Niesen wollte den Namen des Unternehmens wegen "Persönlichkeitsschutz" nicht nennen. An den Maßnahmen seien rund 175 Beamte der Staatsanwaltschaft und des BKA beteiligt. Bei den Beschuldigten handelt es sich um deutsche, österreichische und englische Staatsangehörige im Alter zwischen 38 und 66 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, in ihrer Funktion als aktuelle oder ehemalige Vorstände des in Berlin geschäftsansässigen Immobilienkonzerns im Zeitraum 2018 bis 2020 die Bilanzen des Unternehmens unrichtig dargestellt oder hierzu Beihilfe geleistet zu haben.

Zudem sollen sie im Namen der Gesellschaft Beraterverträge abgeschlossen und Zahlungen hierzu angewiesen haben, für die es nach derzeitigem Ermittlungsstand keine Gegenleistungen gab, und dem Unternehmen somit einen Vermögensnachteil zugefügt haben. Es bestehe weiterhin der Verdacht, dass die Beschuldigten Gefälligkeitsangebote oder Scheingeschäfte tätigten, um Preise für Projekte in die Höhe zu treiben und einen günstigen "Loan to Value" (LTV) zu erreichen - dieser Begriff steht für das Verhältnis des Kreditbetrags zum Verkehrs- oder Marktwert einer Immobilie, gibt also an, wie viel Kredit man gemessen am Wert des Objekts erhält. Hierdurch sollen dem Kapitalmarkt "unrichtige Signale" gesendet worden sein, da der LTV für Aktionäre und Anleihegläubiger des Konzerns ein wesentlicher, beeinflussender Faktor für die Anlageentscheidung sowie den Marktpreis darstelle, so die Staatsanwaltschaft.


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