Acht Rechte Straftaten im ersten Quartal in der Region

von Nino Milizia


Symbolfoto: Marc Angerstein
Symbolfoto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Region. Die Abgeordneten Julia Hamburg, Helge Limburg, Meta Janssen-Kucz, Filiz Polat und Belit Onay, DIE GRÜNEN, stellten kürzlich die Frage nach rechten Straftaten in Niedersachsen an die Landesregierung. Nun antwortete das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.


Im Rahmen ihres Berichtes merkte die Landesregierung an, was sie unter politisch motivierter Kriminalität versteht. Unter anderem heißt es in der Bemerkung: Man spricht von rechter Kriminalität, "wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind. Der wesentliche Kerngedanke einer „rechten“ Ideologie ist die Annahme einer Ungleichheit/Ungleichwertigkeit der Menschen. Dies trifft insbesondere auf Delikte zu, bei denen Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren."

Nach dieser Einleitung geht es direkt in die Zahlen. So wurden in Niedersachsen insgesamt 296 rechte Straftaten allein im ersten Quartal dieses Jahres registriert. "Spitzenreiter" ist die Landeshauptstadt Hannover mit 36 Fällen, gefolgt von Göttingen und dem Landkreis Hannover (ohne Landeshauptstadt) mit 17 Fällen. Dicht dahinter reiht sich die Kreisfreie Stadt Braunschweig mit 15 Straftaten ein. Dagegen stehen Gifhorn und Helmstedt bei je vier Straftaten, allerdings kein einziges Gewaltdelikt darunter. In Wolfsburg wurde sogar nicht eine einzige Straftat registriert.

Auf die Frage nach der Zahl der Verurteilungen lautete die Antwort: "Aufgrund der kurzen Zeitspanne seit dem Verstreichen des ersten Quartals sind die polizeilichen Ermittlungen sowie die justiziellen Verfahren noch nicht in jedem Fall abgeschlossen. Mitteilungen der Staatsanwaltschaften an die zuständige Polizeidienststelle über Verfahrenseinstellungen beziehungsweise Verfahrensausgänge sind noch nicht vollständig im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem eingepflegt."


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