Rechtsprechungsdatenbank Niedersachsen geht ans Netz




Heute startet das Niedersächsische Justizministerium ein neues Dienstleistungsangebot. „Unsere Rechtsprechungsdatenbank wird freigeschaltet und steht jedem Ratsuchenden im Internet zur Verfügung“, sagte Justizminister Bernd Busemann heute in Hannover.

[image=5e1764c9785549ede64ccf37]Alle veröffentlichten oder als veröffentlichungswürdig erachteten Entscheidungen niedersächsischer Gerichte ab dem Jahr 2000 sind in der Datenbank gespeichert und für jeden Interessierten abrufbar. Gesucht werden kann nach Stichworten über eine Volltextsuche, über die Eingabe eines bestimmten Gerichts, des Rechtsgebiets oder des Aktenzeichens. Zurzeit sind rund 17.000 Entscheidungen in der Datenbank enthalten. Wer regelmäßig aktuell über Gerichtsentscheidungen aus Niedersachsen informiert werden möchte, kann einen sogenannten RSS-Feed abonnieren. „Die Nutzung für den privaten Gebrauch ist kostenlos. Die Daten können auf den heimischen Computer heruntergeladen und ausgedruckt werden“, erläuterte Busemann. Jede Form der kommerziellen Nutzung bedürfe allerdings der Zustimmung des betreffenden Gerichts und könne kostenpflichtig sein.

„Das Recht ist nicht statisch. Es entwickelt sich durch die Rechtsprechung weiter. In vielen Fällen reicht es nicht, nur ins Gesetzbuch zu schauen. Die Entscheidungen der Gerichte zeigen auf, wie die gesetzlichen Regeln auf einzelne Fälle anzuwenden sind“, betonte Busemann. „Unsere neue Datenbank hilft Bürgern und Juristen, sich auf dem neuesten Stand zu informieren“, so der Justizminister abschließend.

Die niedersächsische Rechtsprechungsdatenbank ist erreichbar im Internet unter der Adresse www.rechtsprechung.niedersachsen.de