Es ist ein regelrechter Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen und Maßnahmen, der bereits seit Beginn der Corona-Krise in Deutschland herrscht. Anstatt einheitliche Regeln vom Bund für alle Bundesländer und Kommunen zu bekommen, brauen die Länder aus den Vorgaben des Bundes ihr eigenes Süppchen. Die Kommunen legen wiederum die Vorgaben des Landes auf ihre eigene Weise um. So kommt es, dass nicht nur jedes Bundesland, nein sogar jede Kommune ihre eigenen Regeln aufstellt. Auch jedes Unternehmen wiederum hat das Hausrecht und stellt ebenfalls eigene Regeln auf. Da weiß keiner mehr, was der andere tut.
Die Freude war groß: Sportstätten und Spielplätze sollten am 6. Mai wieder geöffnet werden. Umso größer die Ernüchterung: Ob die Einrichtungen tatsächlich wieder freigegeben werden liegt im Ermessen der jeweiligen Kommune. Während Braunschweig bereits Anfang der Woche mit Vorbereitungen begonnen hat, damit die Spielplätze am Stichtag wieder geöffnet werden können, braucht die Stadt Wolfenbüttel hier noch etwas Zeit. Die Spielplätze dort werden also nicht zum 6. Mai geöffnet. In Wolfsburg wiederum können sie unter den bestehenden Auflagen des Landes betreten werden.
Doch damit nicht genug. Denn diese Regelung betrifft auch Sportplätze. Hier scheint die ganze Sache noch ein wenig verfahrener zu sein. Können Sportplätze also am 6. Mai genutzt werden? Jein! Denn auch hier entscheiden die Kommunen! Für die Sportplätze der Stadt Wolfenbüttel heißt das ebenso wie für die Spielplätze: Keine Öffnung am 6. Mai. Dagegen steht jedoch der Landkreis, der sagt: "Auf den Sportplätzen des Landkreises, etwa an der Oberschule Sickte oder der Werla-Schule Schladen, ist das Betreten der Anlagen ab Mittwoch zulässig."
So unterschiedlich können die Regeln also sein. Wer steigt da noch durch? Wo darf ich ab wann was machen? Eine Situation die zur Verwirrung führen kann und somit auch für Verunsicherung in der Bevölkerung sorgt. Gleichzeitig wird mit hohen Bußgeldern gedroht, sollte man sich den Regeln widersetzen. Doch wird es einem gar nicht so leicht gemacht, sich an die Bestimmungen zu halten. Was wir brauchen ist eine einheitliche Vorgehensweise. Wenn schon nicht für ganz Deutschland, dann wenigstens für Niedersachsen. Oder doch bitte zumindest im gleichen Landkreis.
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