Gifhorn/Braunschweig. Viele Betroffene haben laut SoVD aufgrund der Corona-Pandemie ihre Reha-Maßnahmen nicht antreten können oder mussten sie abbrechen. Mit einem vereinfachten Kurzantrag können diese nun erneut beantragt werden. Wer Unterstützung beim Ausfüllen benötigt oder Fragen hat, kann sich an den Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn und Braunschweig wenden.
Aufgrund der Pandemie haben viele Reha-Kliniken Neuaufnahmen ausgesetzt, außerdem konnten Patientinnen und Patienten die Maßnahme von sich aus abbrechen. Wer seine Reha jetzt nachholen möchte, kann die Leistungen über einen Kurzantrag der Deutschen Rentenversicherung neu beantragen. „Wichtig ist dabei, dass der Antrag nur für Einrichtungen der Rentenversicherung gilt. Wenn die Klinik zu einem anderen Träger gehört, sollte vorab geklärt werden, ob der Antrag auch akzeptiert wird oder wie stattdessen verfahren werden sollte“, rät Christine Scholz vom Beratungszentrum Gifhorn.
Der Kurzantrag gilt auch für Kinder- und Jugend-Rehabilitationen sowie für Eltern, die ihre Reha abbrechen mussten, um die Betreuung ihrer Kinder zum Beispiel aufgrund einer Corona bedingten Schul- oder Kitaschließung zu gewährleisten.
Bei Fragen zu dem Kurzantrag oder rund um das Thema Reha hilft der SoVD in Gifhorn und Braunschweig weiter. Der SoVD Gifhorn ist unter der Rufnummer 05371 3685 oder info.gifhorn@sovd-nds.de erreichbar. Der SoVD in Braunschweig unter 0531 480 760 oder im Internet unter www.sovd-braunschweig.de.
Reha nach Corona-Abbruch unkompliziert neu beantragen: SoVD hilft beim Ausfüllen
Mit einem vereinfachten Kurzantrag können Reha-Maßnahmen nun erneut beantragt werden.
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