Region. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat am vergangenen Samstag 22 der 78 niedersächsischen Rehakliniken in Niedersachsen angewiesen, ab sofort Patientinnen und Patienten aus regulären Krankenhäusern zu übernehmen, die nicht mit dem Corona-Virus infiziert sind. Dies teilt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit.
Grundlage sei das am selben Tag in Kraft getretene COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz des Bundes. Danach könnten Rehaeinrichtungen unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet werden, leichtere stationäre Fälle aus Krankenhäusern zu übernehmen, damit diese sich auf die Aufnahme von COVID-19-Patienten vorbereiten könnten. Durch die Anordnung habe das Land rund 2.000 zusätzliche Krankenhausbetten schaffen können.
„Angesichts der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist es zwingend erforderlich, unsere Krankenhäuser auf eine stark steigende Anzahl an behandlungspflichtigen COVID-19-Patienten vorzubereiten. Die Nutzung der Rehakliniken als Ausweichquartiere für Patienten, die unter anderen Erkrankungen leiden und stationär weiterbehandelt werden müssen, ist ein wichtiger und notwendiger Schritt. Er hilft, die kommenden Herausforderungen zu bewältigen", sagte Gesundheitsministerin Carola Reimann am Montag in Hannover.
Die 22 Einrichtungen seien ausgewählt worden, weil ihre technische Ausstattung und ihre fachliche Ausrichtung besonders gut geeignet seien. Zudem wäre auf eine regional ausgewogene Verteilung Wert gelegt worden. Betroffen seien Rehakliniken in Bad Bevensen, Bad Essen, Bad Fallingbostel, Bad Harzburg, Bad Lauterberg, Bad Nenndorf, Bad Pyrmont, Bad Rothenfelde, Braunschweig, Coppenbrügge, Göttingen, Jesteburg, Lingen, Oldenburg, Seesen, Soltau, Vechtan und Wilhelmshaven.
Das Gesundheitsministerium habe zudem angekündigt, in einem nächsten Schritt weitere Rehaeinrichtungen in Niedersachsen anzuweisen, Kapazitäten für Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen.
mehr News aus der Region