Salzgitter. Die Ferien gehen dem Ende zu und damit steigt auch die Zahl derjenigen, die aus sogenannten Risikogebieten zurückkehren. Nach § 27 der geltenden Landesverordnung haben diese sich unmittelbar nach ihrer Rückkehr nach Hause beim Gesundheitsamt in Salzgitter-Bad zu melden (auch online) und sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Daran erinnert die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung. Der erste Abgleich mit den Aussteigelisten des Flughafens Hannover habe ergeben, dass sich nicht alle Reiserückkehrerinnen und -rückkehrern daran gehalten hätten.
Das Gesundheitsamt stellt klar, dass es sich hierbei um eine Verpflichtung und nicht um einen freiwillige Maßnahme handelt. Eine Verpflichtung, die notwendig ist um das weitere Pandemiegeschehen beherrschen zu können. Ein Verstoß hiergegen ist kein „Kavaliersdelikt“, sondern wird als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit hohen Bußgeldern geahndet.
Bei der Festlegung von Risikogebieten sei aufgrund der regionalen Entwicklung des Infektionsgeschehens eine erhebliche Dynamik zu verzeichnen, aktuell und umfassend informiere hierüber die Webseite des RKI unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten: Nicht alle halten sich an die Meldepflicht
Dies sei kein „Kavaliersdelikt“, so die Stadt Salzgitter. Es drohen hohe Bußgelder.
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