Schladen-Werla. Die Gemeinde Schladen-Werla weist aufgrund der beginnenden Ferienzeit darauf hin, dass rechtzeitig vor Antritt der Urlaubsreise die Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, bzw. Kinderreisepass) auf ihre Gültigkeit geprüft werden sollten. Des Weiteren sind die unterschiedlichen Einreisebestimmungen der einzelnen Länder zu beachten.
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Die Eltern werden gebeten, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Reisezeit: Ausweisdokumente rechtzeitig prüfen
Seit dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Auslandsreisen über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Foto: Hannover Airport | Foto: Hannover Airport)

