Rettungsdienst stellt drittes Notarzteinsatzfahrzeug bereit

Im Rahmen der Corona-Krise wurde ein drittes Notarzteinsatzfahrzeug empfohlen. Es soll später in Königslutter stationiert werden.

Das Foto zeigt den Leiter des Rettungsdienstes Thomas Wächter und Landrat Gerhard Radeck (von links).
Das Foto zeigt den Leiter des Rettungsdienstes Thomas Wächter und Landrat Gerhard Radeck (von links). | Foto: Landkreis Helmstedt

Helmstedt. Der Rettungsdienst des Landkreises Helmstedt hat im Zuge der Corona- Pandemie ein drittes Notarzteinsatzfahrzeug fertiggestellt. Das nun einsatzbereite Fahrzeug soll später in Königslutter stationiert werden. Dies teilt der Landkreis Helmstedt in einer Pressemitteilung mit.


Im Rahmen der Corona-Krise sei vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Prof. Dr. Wiese ein drittes Notarzteinsatzfahrzeug empfohlen worden. In den letzten Tagen hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes des Landkreises Helmstedt das Fahrzeug mit der notwendigen Ausstattung ausgerüstet. Sollte es im weiteren Verlauf der Corona-Krise zu steigenden Einsatzzahlen kommen, werde das zusätzliche notarztbesetzte Fahrzeug im Versorgungsbereich der Rettungswache Königslutter stationiert. Dieser Standort sei aus einsatztaktischen Gründen vorteilhaft, weil an den drei großen Standorten, Helmstedt, Lehre/Wendhausen und Königslutter, ein arztbesetztes Rettungsmittel verfügbar sein sollte. Bis dahin werde das Fahrzeug in Helmstedt „geparkt“. Geplant sei zunächst, das Fahrzeug, wenn es zum Einsatz komme, für die Dauer von 12 Stunden (7 bis 19 Uhr ) täglich einzusetzen. Die Feinabstimmung erfolge lageabhängig zwischen der Rettungsdienstleitung und dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst des Landkreises Helmstedt.

„Der Krisenstab arbeitet sehr vorausschauend“, freut sich Landrat Gerhard Radeck. „Sollten sich die Einsatzzeiten der Notarzteinsatzfahrzeuge in Folge steigender Corona-Zahlen häufen, sind wir gewappnet.“ Des Weiteren werde auf den Bußgeldkatalog des Landes verwiesen, der auf der Homepage des Landkreises unter www.helmstedt.de einzusehen sei. Die Polizei und die Ordnungsämter seien gehalten, Regelverstöße entsprechend zu ahnden. Landrat Gerhard Radeck bittet darum, die Regelungen zur Beschränkung der sozialen Kontakte unbedingt einzuhalten. „Dies dient allein Ihrem Schutz und der Gesundheit Ihrer Mitmenschen“. Er appelliert an die Vernunft der Menschen und hofft, dass möglichst gar keine Bußgelder verhängt werden müssen.


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