Berlin. Im Streit um den linken Szene-Treff in der Rigaer Straße 94 in Berlin-Friedrichshain streben die Eigentümer eine Teilräumung an. Der Vertreter der britischen Eigentümergesellschaft Lafone Investments, der Berliner Rechtsanwalt Alexander von Aretin, will eine Klage gegen das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg vorbereiten, wie er der "Welt am Sonntag" bestätigte.
Die Lafone will den Bezirk so verpflichten, die Nutzung mehrerer Wohnungen im Seitenflügel und im Hinterhaus des teilbesetzten Gebäudes zu untersagen. Sollte die angekündigte Klage Erfolg haben, müsste der Bezirk die Nutzer der Wohnungen auffordern, diese zu verlassen. Die Polizei müsste die Teilräumung möglicherweise mit einem neuerlichen Großeinsatz absichern. In einem Schreiben vom 31. Juli dieses Jahres, über dessen Inhalt der "Welt am Sonntag" berichtet, verweisen die Anwälte zur Begründung der angekündigten Klage auf ein im Juni 2021 erstelltes Brandschutzgutachten. Die Hofdurchgänge der "Rigaer 94" sind demnach für die Geräte der Feuerwehr zu schmal. Für mehrere Wohnungen fehlt laut Gutachten der "zweite Rettungsweg". Die Lafone habe mehrfach auf die "Gefahrenlage für die Bewohner" hingewiesen. Das Bezirksamt habe aber nicht darauf reagiert. Die Rigaer Straße 94 gilt laut Verfassungsschutz als "Ausgangspunkt und Rückzugsort von bzw. nach militanten Aktionen". Vertreter der Eigentümergesellschaft und der Hausverwaltung sollen von Bewohnern bereits körperlich attackiert worden sein, hieß es. "Dass die Eigentümerin keine Möglichkeit hat, den Zustand ihres eigenen Gebäudes zu überprüfen, ist absurd", sagte Rechtsanwalt von Aretin der Zeitung. Die Lafone müsse angesichts der baulichen Mängel gegen die "Untätigkeit des Bezirks" vor Gericht ziehen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verwies mit Bezug auf mehrere Gerichtsurteile darauf, dass die rechtliche Position der Lafone "nicht zweifelsfrei belegt" sei. Der Bezirk habe sich zur Beseitigung der Mängel daher an die Bewohner gewandt. Diese hätten die Anordnungen umgesetzt. In dem Haus sei ein Brandschutzniveau erreicht, "das keine weiteren Anordnungen erforderlich macht".
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