Region. Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann hat am heutigen Donnerstag eine Erweiterung der niedersächsischen Teststrategie bekanntgegeben. Grundsätzlich unterschieden wird dabei zwischen Testungen bei bereits aufgetretenen Covid-19-Erkrankungen und der neu geschaffenen Möglichkeit für präventive Tests in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem vergleichsweise hohen Aufkommen von Neuinfektionen. „Wir testen konsequent und anlassbezogen, um eine Verbreitung des Virus so weit wie möglich zu verhindern. Dies gilt generell beim Auftreten von Infektionen. Auf Grundlage der überarbeiteten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sollen im Falle eines laborbestätigten Covid-19-Falles sämtliche Kontaktpersonen der sogenannten Kategorie 1 getestet werden. Die Gesundheitsämter vor Ort ermitteln diese engen Kontaktpersonen mit großem Aufwand, stellen sie unter Quarantäne und testen sie dann unabhängig von Symptomen", so Gesundheitsministerin Reimann in einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Noch weiter gehe die Teststrategie überall dort, wo Menschen leben, die besonders gefährdet sind, an Covid-19 zu erkranken und von einem schweren Verlauf der Krankheit betroffen zu sein. In Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung solle bereits beim Auftreten von geringsten Symptomen für eine Covid-19 Erkrankung eine Testung erfolgen und dafür gesorgt werden, dass die betreffende Person keinen weiteren Kontakt zu anderen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern hat. Trete ein Verdachtsfall bei Beschäftigten ein, so seien diese unverzüglich von der Arbeit freizustellen.
Ministerin Reimann: „Auf diese Weise wollen wir das Risiko für weitere Ausbrüche in diesen Einrichtungen so weit wie nur irgend möglich reduzieren. Eine hundertprozentige Sicherheit wird es leider dennoch nicht geben. Im Falle eines laborbestätigten Falles in einer Einrichtung sieht unsere Strategie deshalb vor, das gesamte Personal unverzüglich auf Covid-19 zu testen. Abhängig von der Lage vor Ort gilt dies auch für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung."
Bei dem Angebot für präventive Tests werde man sich in enger Abstimmung mit den Behörden vor Ort auf die Landkreise und kreisfreien Städte konzentrieren, die eine entsprechend hohe 7-Tages-Inzidenz von Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern aufweisen. „In Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen die Zahl von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in einem Zeitraum von sieben Tagen überschritten wird, werden wir den Beschäftigten in sämtlichen Alten- und Pflegeheimen, in ambulanten Pflegediensten, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in den Kindertagesstätten zukünftig präventive Tests auf Covid-19 anbieten. Gerade in diesen Bereichen haben wir es mit Personen zu tun, die aufgrund ihrer Arbeitssituation nicht in der Lage sind, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten", so Reimann.
Da es derzeit in Niedersachsen keinen Landkreis gäbe, der die Marke von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschreitet, bestehe vorbehaltlich der Abstimmung mit den örtlichen Behörden die Möglichkeit, das beschriebene Verfahren ab der kommenden Woche in dem Landkreis umzusetzen, der landesweit die höchste 7-Tages-Inzidenz aufweise.
Verordnung kommt in der nächsten Woche
Die Grundlage für diese Testungen liefere die für nächste Woche angekündigte Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die dafür sorgen werde, dass auch solche Tests mit den Krankenkassen abgerechnet werden können. Auch mit Blick auf die Verordnung erklärt die Gesundheitsministerin: „Testungen müssen gezielt und anlassbezogen bleiben, um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten und die vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen so effektiv wie möglich einzusetzen."
Ein weiteres zusätzliches Modul der erweiterten Teststrategie stelle das Angebot von Antikörpertests für Beschäftigte und Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen dar, in denen es bereits zu Covid-19 Ausbrüchen gekommen ist. Dazu erklärt der Präsident des Landesgesundheitsamtes, Dr. Matthias Pulz: „Antikörpertests geben uns einen Hinweis darauf wie viele Personen in einer Einrichtung die Infektion mit Covid-19 schon durchgemacht haben. Dadurch bekommen wir nachträglich einen Einblick in das Infektionsgeschehen in den jeweiligen Einrichtungen und gewinnen wichtige epidemiologische Erkenntnisse."
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