Rituelles Waschhaus: Nur 36 Waschungen im Jahr 2017

von Marian Hackert


Der 110 Quadratmeter große Gebetsplatz wurde im vergangenen Jahr nicht in Anspruch genommen. Foto: Sina Rühland
Der 110 Quadratmeter große Gebetsplatz wurde im vergangenen Jahr nicht in Anspruch genommen. Foto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland

Braunschweig. Das Rituelle Waschhaus auf dem Stadtfriedhof wurde im Februar 2015 in Betrieb genommen. Da die Nutzungszahlen bisher weit hinter den Erwartungen der Verwaltung zurückblieben, wurde in der Vergangenheit häufig Kritik geäußert. Aus dem aktuellen Sachstandsbericht der Verwaltung geht für das Jahr 2017 ein erneuter Rückgang der Nutzungszahlen hervor.


So erfolgten im vergangenen Jahr insgesamt 36 Waschungen. Im Vergleich zum Jahr 2016 mit 39 Waschungenbedeutet dies einen Rückgang der Nutzungszahlen in Höhe von zirka 7,7 Prozent.Mit 21 Waschungen wurde das Waschhaus laut Sachstandsbericht primär für Mitbürgerinnen und Mitbürger, die in der Türkei geboren sind, genutzt.75 Prozent der durchgeführten Waschungen betrafen Braunschweiger Einwohnerinnen und Einwohner (27Waschungen).Insgesamt haben zehn Bestattungsunternehmen, vornehmlich mit Sitz in Braunschweig beziehungsweise Hannover, mehrere Vereine sowie eine Privatperson das Rituelle Waschhaus genutzt.

Gebetsplatz 2017 nicht genutzt


Durch die festgelegte Gebühr in Höhe von 70 Euro pro Waschung entstanden im Jahr 2017 Gesamteinnahmen in Höhe von 2.520 Euro.Ausgegangen war man für das Jahr von 65 rituellen Waschungen. Der Kostendeckungsgrad würde bei Erreichen dieser Fallzahl bei rund 50 Prozent liegen.Die gebührenfreie Nutzung des Gebetsplatzes wurde im Jahr 2017 nicht in Anspruch genommen.

Das Gebäude umfasst einen einfach und funktional gestalteten, knapp 40 Quadratmeter großen Waschraum mit einem Waschtisch und einem Tisch zum Herrichten des Leichnams. In zwei weiteren Räumen können sich die Mitglieder der Trauergemeinde vor der Teilnahme am rituellen Totengebet reinigen. Für das Totengebet steht einer offener, befestigter Gebetsplatz zur Verfügung. Das Waschhaus soll Menschen verschiedener Religionsgemeinschaften die Möglichkeit geben, ihre verstorbenen Verwandten und Freunde einer Totenwaschung zu unterziehen.


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