Rote Karte für Gesetzentwurf: ver.di kritisiert überarbeitetes Kita-Gesetz

Die Vorgabe der Landesregierung für diesen Gesetzesentwurf laute jedoch Kostenneutralität. Das hieße, dass keine Qualitätsverbesserungen enthalten sind.

Die Kita-Mitarbeiter zeigen dem Gesetzentwurf die rote Karte.
Die Kita-Mitarbeiter zeigen dem Gesetzentwurf die rote Karte. | Foto: ver.di

Region. Das niedersächsische Kita-Gesetz wird überarbeitet. Die niedersächsische Landesregierung hat hierfür einen Gesetzesentwurf vorgelegt – und die Enttäuschung und Empörung bei den Beschäftigten, Kindern und Eltern ist groß. Dieser Entwurf enthält keine der lang geforderten und dringend notwendigen Verbesserungen, wie die Gewerkschaft ver.di Bezirk Süd-Ost-Niedersachsen in einer Pressemitteilung berichtet. Im Rahmen der Bündnis-Aktions-Wochen in Bad Harzburg, Wolfenbüttel und Wolfsburg, wie in ganz Niedersachsen zeigen Beschäftigte der Landesregierung die rote Karte für ihren Gesetzentwurf. Sie fordern eine dritte pädagogische Fachkraft in Kindergartengruppen, mehr Zeit für kontinuierliche Beziehungsarbeit mit den Kindern, Elterngespräche, Inklusion und mehr Zeit für die Arbeit der Kita-Leiter.


„Die Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte und die Arbeitsbelastung sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen, die Rahmenbedingungen wurden diesen Anforderungen nicht entsprechend angepasst. Auch nicht in dem vorliegenden Gesetzesentwurf“, so Gewerkschaftssekretär Nico Limprecht. Das sorge für große Empörung und geht zulasten der Beschäftigten, Kinder und Eltern.

Die Arbeit mit guten Bildungskonzepten, Gesundheits- und Sprachförderung sowie die Bewältigung der Anforderungen an Inklusion seien nur einige Aufgaben in Kindertagesstätten, die für Bildungsprozesse der Kinder wichtig sind und Chancengleichheit fördern. „Damit dieses gelingt, brauchen wir endlich verbindliche gesetzliche Regelungen für eine dritte pädagogische Fachkraft in den Kindergartengruppen, für mehr Vor- und Nachbereitungszeiten und ausreichend Zeit für die wichtige Arbeit der Kita-Leitungen“, so Limprecht weiter.

Die Vorgabe der Landesregierung für diesen Gesetzesentwurf laute jedoch Kostenneutralität. Das hieße, dass keine Qualitätsverbesserungen enthalten seien. „Themen wie zum Beispiel Inklusion, besserer Personalschlüssel, mehr Zeit für die Arbeit mit den Kindern, Elterngespräche und noch vieles mehr, was Qualität aus unserer Sicht ausmacht, sind nicht enthalten. Wenn dieses Gesetz so in Kraft tritt, bleiben die unzureichenden Bedingungen für viele weitere Jahre bittere Realität in den Kitas“, so Gewerkschaftssekretär Limprecht.




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