Rückruf wegen Brandgefahr: Fast 100.000 E-Autos von VW betroffen

Es seien Probleme an der Hochvoltbatterie aufgetreten. Was die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Betroffenen jetzt rät.

E-Auto-Ladestation (Archiv)
E-Auto-Ladestation (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Wolfsburg. Volkswagen muss weltweit fast 100.000 Elektrofahrzeuge wegen möglicher Probleme an der Hochvoltbatterie zurückrufen. Das berichtet die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in einer Pressemitteilung. Diese beruft sich auf Medienberichte, nach denen die Maßnahme bereits beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt werde.



Der Rückruf betrifft nach den aktuellen Berichten insgesamt 94.031 Fahrzeuge weltweit, davon rund 28.000 in Deutschland (22.182 VW und 5.976 Cupra). Für die betroffenen Fahrzeuge sei ein Software-Update vorgesehen. Zusätzlich sollen die Hochvoltbatterien in der Werkstatt überprüft und bei Bedarf einzelne Batteriemodule ersetzt werden.

Diese Modelle sind vom Rückruf betroffen


Im Kern gehe es um mehrere zentrale E-Modelle des VW-Konzerns. Gerade deshalb sei der Rückruf für Verbraucher besonders brisant, wertet die Kanzlei. Erfasst sind VW ID.3, ID.4, ID.5, ID. Buzz, ID. Buzz Cargo sowie der Cupra Born. Bei den VW-Modellen reicht der betroffene Produktionszeitraum laut Berichten bis 23. August 2024, beim Cupra Born von 7. Februar 2022 bis 21. April 2024.

"Kein bloßer Bagatellmangel"


Doch was ist das Problem? Module der Hochvoltbatterie können nicht den Spezifikationen entsprechen. Nach den aktuellen Berichten könne sich dies zunächst durch eine verringerte Reichweite oder Warnhinweise bemerkbar machen. Im schlimmsten Fall drohe jedoch ein Brand. Genau dieser sicherheitsrelevante Aspekt mache den Rückruf für Verbraucher besonders gravierend. Ein E-Auto, das wegen möglicher Batterieprobleme in die Werkstatt muss und bei dem Brandgefahr nicht ausgeschlossen werden kann, ist aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer kein bloßer Bagatellmangel.

Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern, Rückrufschreiben, Werkstattbelege, Hinweise zu Ladebeschränkungen, eventuelle Reichweitenverluste und sonstige Nutzungseinschränkungen sorgfältig zu dokumentieren. Wer einen VW ID.3, ID.4, ID.5, ID. Buzz, ID. Buzz Cargo oder einen Cupra Born fährt und vom Rückruf betroffen ist, sollte seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Die Kanzlei bietet betroffenen Verbrauchern hierfür eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an.

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