Ruhezeiten müssen eingehalten werden

Die Verletzung der Ruhezeiten kann mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einer Geldbuße seitens des Ordnungsamtes geahndet werden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Sickte. Mit dem Beginn des Frühjahrs beginnt auch die neue Gartensaison. Der Rasen muss gemäht, der Baum- und Strauchschnitt geschreddert werden. In diesem Zusammenhang weist die Samtgemeindeverwaltung darauf hin, dass Ruhezeiten einzuhalten sind.



Während der Ruhezeiten ist beispielsweise das Rasenmähen mit lauten Motormähern nicht gestattet. Die Verletzung der Ruhezeiten stellt einen Verstoß gegen § 12 der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit in der Samtgemeinde Sickte dar und kann mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einer Geldbuße seitens des Ordnungsamtes geahndet werden.

Ruhezeiten


Die Ruhezeiten gelten ganztägig an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen von 20 bis 22 Uhr (Abendruhe) und von 22 bis 7 Uhr (Nachtruhe).

Die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde Sickte finden Sie auf der Internetseite der Satmgemeinde Sickte unter www.sickte.de – Verwaltung – Satzung und Verordnung.