Region. In den vergangenen Tagen ist es noch einmal ordentlich kalt geworden, aktuell besteht sogar eine erhöhte Glättegefahr. Frostig, und damit mitunter auch glatt, soll es in den nächsten Tagen auch noch weitergehen. Damit Gehwege begehbar bleiben, muss auch der Bürger seiner Räumpflicht nachkommen. Doch vielerorts sollen die Anwohner auf den Einsatz von Streusalz verzichten. In einigen Kommunen müssen sie das sogar.
Das Thema um den Einsatz von Streusalz wird in einzelnen Städten schon seit Jahren kritisch diskutiert. Die Stadt Wolfenbüttel und ihre Bürger beispielsweise sollten auf den Einsatz von Salz gänzlich verzichten - so forderten es zumindest die Grünen schon vor einigen Jahren. Am Ende beschloss man in der Lessingstadt jedoch, dass man kein grundsätzliches Verbot ausspricht, Bürger aber mit einer Broschüre informieren will. Und so gibt die Stadt Wolfenbüttel nur eine Empfehlung raus, auf Salz zu verzichten und stattdessen groben Sand oder anderen abstumpfende Mittel zu verwenden. Nur bei außergewöhnlichen Glätteverhältnissen (Eisregen), sollte ein Gemisch aus Sand/Salz verwandt werden.
Salz nur im Ausnahmefall
Die Stadt Wolfsburg regelt ganz klar in ihrer Satzung, dass bei Glätte mit abtauenden oder abstumpfenden Streustoffen so zu streuen ist, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Auf Gehwegen dürfen abtauende Streustoffe nur verwendet werden, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln bei außergewöhnlichen Wetterlagen wie Eisregen keine abstumpfende Wirkung mehr erzielt werden kann.
In den Städten Braunschweig und Goslar ist ebenfalls klar über die Satzung geregelt, wann wie gestreut werden darf oder muss. Innerhalb der historischen Goslarer Altstadt, also auf dem Gebiet des Unesco-Weltkulturerbes, wurde zum Schutz der Gebäude ein Streusalzverbot erlassen. Die Stadt Goslar kann allerdings Streusalz einsetzen, sollten abstumpfende Mittel nicht ausreichen und Schnee und Eisglätte die öffentliche Sicherheit gefährden. Bei Glätte ist in Goslar mit öffentlich bereitgestelltem Streusplitt, Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln (nicht jedoch Hauskehricht oder Asche) so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen schädliche Chemikalien und Salze nicht verwendet werden, Streusalz nur in Ausnahmefällen, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz bestreut und salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden. Auftaumittel sollten laut der Verordnung in Braunschweig nur ausnahmsweise auf Treppen und Rampen eingesetzt werden. Die Stadt Braunschweig hat in den vergangenen Wintern schon einige Male das Streuen von Salz gestattet, wenn es zu extremer Glätte gekommen war.
Und genau so steht es auch in den Satzungen der Städte Helmstedt, Salzgitter, Gifhorn und Peine. Zudem regelt die Satzung, dass Rückstände von Streumaterial zu beseitigen sind, wenn die Glättegefahr nicht mehr besteht. Bei Verstößen drohen mitunter hohe Geldbußen mit bis zu 5.000 Euro.
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